Rechtsprechung zu § 70 GVG
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BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 64/01 R

Vertretungsbefugnis im Verwaltungsverfahren gegen die Bundesanstalt für Arbeit - Rentenberater - Annexkompetenz

Tatbestand: Der Kläger ist Rentenberater; er begehrt die Feststellung, dass die Beklagte ihn nicht als Bevollmächtigten des Beigeladenen zurückweisen durfte.

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BGH, 08.12.1999 - 3 StR 267/99

Die vorübergehende Überlastung einer ordentlichen Strafkammer (als Voraussetzung für die Bildung einer Hilfsstrafkammer) ist ein unbestimmter Rechtsbe-griff, bei dessen Anwendung dem Präsidium ein weiter Beurteilungsspielraum zusteht. Ein Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters liegt erst dann vor, wenn offen zutage liegt, daß die Überlastung nicht bloß vorübergehend ist, und daher die Entscheidung über die Bildung der Hilfsstrafkammer als objektiv willkürlich erscheint.

GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; GVG § 60

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