Rechtsprechung zu § 72 GVG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
11
von
12
von
12
12
von
12
von
12
BGH, 05.10.1999 - X ARZ 247/99
Ein Kompetenzkonflikt zwischen Berufungszivilkammer und erstinstanzlicher Kammer des gleichen Gerichts ist nicht nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, sondern nach Maßgabe des Geschäftsverteilungsplans und gegebenenfalls durch das Präsidium des Gerichts zu entscheiden.
