Rechtsprechung zu § 1 GWB
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BGH, 08.05.2001 - KVR 12/99 - Ost-Fleisch

a) Stützt das Bundeskartellamt die Untersagung der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens sowohl auf das Kartellverbot als auch auf die Fusionskontrolle, liegt darin im Zweifel nur eine Untersagung. Erweist sich die Untersagung unter dem Gesichtspunkt des § 1 GWB als begründet, bedarf es keiner Klärung, ob das Vorhaben auch unter dem Gesichtspunkt der Fusionskontrolle untersagt werden konnte.

b) Gründen zwei Wettbewerber eine Tochtergesellschaft, die auf demselben Markt wie die Muttergesellschaften tätig werden soll, handelt es sich um ein kooperatives Gemeinschaftsunternehmen, das nicht allein unter dem Gesichtspunkt der Zusammenschlußkontrolle, sondern auch nach § 1 GWB zu beurteilen ist. Die Einstufung des Gemeinschaftsunternehmens als kooperativ bedeutet jedoch nicht, daß der Tatbestand des § 1 GWB stets erfüllt ist. Vielmehr ist unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls darauf abzustellen, ob das Gemeinschaftsunternehmen zu einer Koordinierung des Marktverhaltens der Muttergesellschaften führt.

GWB §§ 1, 32, 36

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BGH, 18.02.2003 - KVR 24/01 - Verbundnetz II

a) Im Kartellverwaltungsverfahren gilt für die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts die Verweisung des § 83 Satz 1 VwGO auf §§ 17 bis 17b GVG. Danach prüft das Rechtsbeschwerdegericht nicht die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts, wenn es über eine Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung in der Hauptsache befindet.

b) Eine Demarkationsabrede, mit der sich ein Erdgaslieferant verpflichtet, im traditionellen Versorgungsgebiet des Abnehmers keine Dritten mit Erdgas zu beliefern, verstößt gegen das Kartellverbot des § 1 GWB. An einer derartigen Abrede besteht weder im Hinblick auf erhebliche Investitionen des Abnehmers in das Leitungsnetz noch mit Blick auf eine vom Abnehmer eingegangene Mindestbezugsverpflichtung ein anzuerkennendes Interesse.

GWB §§ 1, 76 Abs. 2; VwGO § 83 Satz 1; GVG § 17 Abs. 3 und 5

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BGH, 09.03.1999 - KVR 20/97 - Lottospielgemeinschaft

Der Beschluß der Gesellschafter des Deutschen Lotto- und Totoblocks, gewerblich organisierte Spielgemeinschaften auch ohne Hinzutreten weiterer Gründe vom Spielbetrieb auszuschließen, enthält eine nach § 1 GWB unzulässige Absprache.

GWB § 1

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BGH, 12.11.2002 - KZR 11/01 - Ausrüstungsgegenstände für Feuerlöschzüge

a) Beschaffen sich Gemeinden Waren über eine von einem kommunalen Spitzenverband gegründete Gesellschaft, die gemeinsame Ausschreibungen durchführt und so die Nachfrage der Gemeinden bündelt, dann liegt darin ein unter das Kartellverbot nach § 1 GWB fallendes Verhalten.

b) Auch kleine und mittlere Gemeinden können Einkaufsgemeinschaften im Sinne des § 4 Abs. 2 GWB bilden.

GWB §§ 1, 4 Abs. 2

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BGH, 11.05.2004 - KZR 37/02 - Nachbauvergütung

a) Nach Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1768/ 95 kann eine Vereinigung von Sortenschutzinhabern die Rechte der Sortenschutzinhaber im Wege der gewillkürten Prozeßstandschaft, also im eigenen Namen, geltend machen (Ergänzung zu EuGH, Urt. v. 11. 3. 2004 - Rs. C-182/ 01 - Saatgut-Treuhandverwaltungsgesellschaft mbH/ Jäger).

b) In der Ermächtigung, die Sortenschutzinhaber einer von ihnen gebildeten Vereinigung zur kollektiven Geltendmachung der Nachbauvergütung erteilen, liegt kein Verstoß gegen das Kartellverbot des § 1 GWB.

GWB § 1; SortG § 10a Abs. 3, Abs. 4; Verordnung (EG) Nr. 2100/ 94 (GSortV) Art. 14 Abs. 3; Verordnung (EG) Nr. 1768/ 95 (NachbauV) Art. 3 Abs. 1, Abs. 2, Art. 5

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BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97 - Endschaftsbestimmung

1. Eine Endschaftsbestimmung in einem Konzessionsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Energieversorgungsunternehmen, die für die Übertragung des örtlichen Versorgungsnetzes auf die Gemeinde ein Entgelt in Höhe des Sachzeitwertes vorsieht, ist gemäß § 1 GWB, § 103a GWB a. F. unwirksam, wenn der Sachzeitwert den Ertragswert des Netzes nicht unerheblich übersteigt, so daß die Übernahme der Stromversorgung durch einen nach den Maßstäben wirtschaftlicher Vernunft handelnden anderen Versorger ausgeschlossen ist und die Kommune infolge dessen nach Beendigung des Konzessionsvertrages faktisch an den bisherigen Versorger gebunden bleibt.

2. Eine Endschaftsklausel in einem formularmäßigen Konzessionsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Energieversorgungsunternehmen, die für die Übernahme des örtlichen Versorgungsnetzes durch die Gemeinde ein Entgelt vorsieht, dessen Höhe sich nach dem Sachzeitwert als dem Herstellungswert der Versorgungsanlagen zum Übergabezeitpunkt unter Berücksichtigung der bisherigen Nutzungsdauer und des technischen Erhaltungszustandes der Anlagen richtet, unterliegt nicht der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz.

GWB § 1, GWB § 103a F.: 24. September 1980; AGBG § 8

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BGH, 05.02.2002 - KZR 3/01 - Jugendnachtfahrten

a) Kann erst durch die Kooperation mehrerer selbständiger Unternehmen und durch die Bündelung ihrer Leistungskraft bei gleichzeitiger Koordinierung ihres Auftretens gegenüber der anderen Seite eine am Markt nachgefragte Leistung erbracht werden, ist § 1 GWB nicht betroffen.

b) Subventioniert eine politische Gemeinde bestimmte Fahrten mit Taxen oder Mietwagen durch Gewährung eines Zuschusses, verstößt sie nicht gegen das Preisbindungsverbot, wenn sie einen Rahmenvertrag mit dem Leistungserbringer schließt, durch den sich dieser verpflichtet, Fahrgäste zu einem bestimmten Tarif zu befördern.

GWB §§ 1, 14, 22 Abs. 1 Satz 1

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BGH, 28.09.1999 - KVR 29/96 - Verbundnetz

Zur Umdeutung einer kartellbehördlichen Untersagungsverfügung bei Wegfall der ursprünglichen gesetzlichen Grundlage unter gleichzeitigem Fortbestand des gesetzlichen Verbots (hier: Aufhebung der Mißbrauchskontrolle nach § 103 Abs. 5 und 6 GWB a. F. bei gleichzeitigem Fortfall der zugrundeliegenden Freistellung von Demarkationsabsprachen von dem Kartellverbot des § 1 GWB).

VwVfG § 47

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BGH, 22.07.1999 - KZR 48/97 - Beschränkte Ausschreibung

Zur Frage der Marktabgrenzung bei einer auf wenige Interessenten beschränkten Ausschreibung eines Grundstücks.

GWB § 1

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BGH, 22.09.2005 - I ZR 28/03 - Zeitschrift mit Sonnenbrille

a) Von einer unangemessenen unsachlichen Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern nach § 4 Nr. 1 UWG ist regelmäßig nicht allein deshalb auszugehen, weil dem Produkt eine im Verhältnis zum Verkaufspreis wertvolle Zugabe ohne zusätzliches Entgelt beigefügt wird.

b) Eine Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen i. S. von § 4 Nr. 2 UWG ist nicht gegeben, wenn eine Jugendzeitschrift zusammen mit einer Sonnenbrille abgegeben wird.

c) Für die Frage, ob bei einem kombinierten Produkt i. S. von § 30 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 GWB die Zeitschrift im Vordergrund steht, kommt es nicht darauf an, ob die Nebenware als Zusatz den Inhalt der Zeitschrift ergänzt oder ob es sich um eine branchenfremde Zugabe handelt.

UWG § 4 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 11; GWB §§ 1, 30 Abs. 1 Satz 2

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