Rechtsprechung zu § 109 GWB
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BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R
Tatbestand: Klägerinnen sind 15 (vormals 16) Allgemeine Ortskrankenkassen (AOKn). Beklagte ist die Bezirksregierung Düsseldorf, bei der die Vergabekammer Düsseldorf errichtet ist. Letztere hat den Klägerinnen die Erteilung von Zuschlägen auf Angebote verschiedener Pharmaunternehmen zum Abschluss ...
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BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03
a) Die Bestimmung, daß ein Vertrag, der vor Ablauf einer Frist von 14 Kalendertagen seit der schriftlichen Abgabe der Information über die vorgesehene Nichtberücksichtigung abgeschlossen worden ist, nichtig ist, ist durch die Ermächtigung in § 97 Abs. 6 GWB gedeckt.
b) Die Frist von 14 Kalendertagen beginnt mit der Absendung der schriftlichen Information an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen.
VgV § 13 Satz 2, Satz 3, Satz 4 i. d. F. v. 9. Januar 2001; GWB § 97 Abs. 6; GG Art. 80 Abs. 1
