Rechtsprechung zu § 130 GWB
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BGH, 05.10.2004 - KVR 14/03

Der räumlich relevante Markt im Sinne der Zusammenschlußkontrolle nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist nach ökonomischen Gesichtspunkten abzugrenzen. Dieser Markt ist daher nicht notwendig auf den Geltungsbereich des Gesetzes beschränkt (Aufgabe von BGHZ 131, 107 - Backofenmarkt). Hat ein Unternehmen auf dem in dieser Weise abgegrenzten Markt eine beherrschende Stellung, kommt ihm auch in jedem Teilgebiet dieses Marktes eine beherrschende Stellung zu.

GWB § 19 Abs. 2, § 36 Abs. 1, § 130 Abs. 2

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BGH, 25.09.2007 - KVR 19/07 - Sulzer/Kelmix

Für die Bagatellmarktklausel des § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB ist - anders als bei der Marktabgrenzung im Rahmen des § 19 Abs. 2 GWB - lediglich auf die im Inland erzielten Umsätze abzustellen.

GWB § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

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BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 593/02

Sozialkassenverfahren - Vereinbarung italienischen Rechts

Tatbestand: Die klagende Zusatzversorgungskasse für das Baugewerbe VVaG (im folgenden ZVK) ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien. Sie zieht nach näherer Maßgabe der Bestimmungen des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) Beiträge ...

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BGH, 12.11.2002 - KZR 11/01 - Ausrüstungsgegenstände für Feuerlöschzüge

a) Beschaffen sich Gemeinden Waren über eine von einem kommunalen Spitzenverband gegründete Gesellschaft, die gemeinsame Ausschreibungen durchführt und so die Nachfrage der Gemeinden bündelt, dann liegt darin ein unter das Kartellverbot nach § 1 GWB fallendes Verhalten.

b) Auch kleine und mittlere Gemeinden können Einkaufsgemeinschaften im Sinne des § 4 Abs. 2 GWB bilden.

GWB §§ 1, 4 Abs. 2

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