Rechtsprechung zu § 20 GWB
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BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06

Lizenz; Mobilfunklizenz; Netzbetreiber; Diensteanbieter; Gleichbehandlung; Diskriminierung; Schlechterstellung; Wettbewerb; vorstoßender Wettbewerb; innovatives Produkt; Produktinnovation; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr.

Ein Mobilfunknetzbetreiber, der aufgrund der ihm erteilten Betriebslizenz zur Gleichbehandlung konkurrierender Diensteanbieter mit dem eigenen Vertrieb verpflichtet ist, wird durch diese Verpflichtung nicht gehindert, sich mit der Einführung eines innovativen Produkts einen begrenzten zeitlichen Wettbewerbsvorsprung gegenüber den Diensteanbietern zu verschaffen.

TKG §§ 19, 42 Abs. 1 und 2; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4

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BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06

Gewährt ein Fahrzeughersteller Neuwagenkäufern zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten formularmäßig eine Garantie für die Haltbarkeit des Fahrzeugs (hier: Durchrostungsgarantie), liegt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden (§ 307 Abs. 1 BGB) nicht darin, dass der Hersteller die Leistungen aus der Garantie zum Zweck der Kundenbindung von der regelmäßigen Wartung des Fahrzeugs in seinen Vertragswerkstätten abhängig macht.

BGB § 307 Abs. 1 Satz 1

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BGH, 25.09.2007 - KZR 48/05 - Rettungsleitstelle

In Baden-Württemberg handelt die Rettungsleitstelle bei der Lenkung der Einsätze des Rettungsdienstes öffentlich-rechtlich.

BadWürttRDG § 6 Abs. 1

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BGH, 11.10.2006 - KZR 45/05 - Lesezirkel II

Eine Klageänderung durch Einführung eines neuen Klagegrundes liegt erst dann vor, wenn durch den Vortrag neuer Tatsachen der Kern des in der Klage angeführten Lebenssachverhalts verändert wird (Bestätigung von BGHZ 154, 342 - Reinigungsarbeiten; BGH, Urt. v. 19. 9. 1996 - I ZR 76/ 95, GRUR 1997, 141 - Kompetenter Fachhändler).

ZPO §§ 263, 264 Nr. 1

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BGH, 10.10.2006 - KZR 26/05 - Preselection

Ein marktbeherrschender Betreiber eines Teilnehmernetzes darf die Voreinstellung eines Telefonkundenanschlusses auf das Verbindungsnetz eines Mitbewerbers (Preselection) grundsätzlich nur dann von einem schriftlichen Kundenwunsch nach Änderung der Voreinstellung abhängig machen, wenn er auch für die Wiederherstellung der Voreinstellung auf das eigene Verbindungsnetz eine schriftliche Erklärung des Kunden voraussetzt.

TKG 1999 § 33 Abs. 1; TKG 2004 § 42

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BGH, 28.09.2006 - I ZR 261/03 - Sächsischer Ausschreibungsdienst

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

a) Stehen Art. 7 Abs. 1 und 5, Art. 9 der Richtlinie 96/ 9/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken einer Regelung in einem Mitgliedstaat entgegen, nach der eine im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlichte amtliche Datenbank (hier: eine systematische und vollständige Sammlung aller Ausschreibungsunterlagen aus einem Bundesland) keinen Sui-generis-Schutz im Sinne der Richtlinie genießt?

b) Für den Fall, dass Frage a) zu verneinen ist: Gilt dies auch, wenn die (amtliche) Datenbank nicht von einer staatlichen Stelle, sondern in deren Auftrag von einem privaten Unternehmen erstellt worden ist, dem sämtliche ausschreibenden Stellen dieses Bundeslandes ihre Ausschreibungsunterlagen unmittelbar zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen müssen?

Datenbankrichtlinie Art. 7 Abs. 1 und 5, Art. 9; UrhG §§ 87a, 5

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BGH, 17.08.2006 - KVR 11/06 - Soda-Club

a) Besteht die begründete Annahme, dass die Kartellbehörde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde verneint, kann der Betroffene beim Beschwerdegericht in entsprechender Anwendung von § 65 Abs. 3 Satz 3 GWB die Feststellung beantragen, dass der Beschwerde aufschiebende Wirkung zukommt.

b) Einer Beschwerde gegen eine Abstellungsverfügung nach § 32 GWB kommt auch insoweit aufschiebende Wirkung zu, als sie auf Art. 82 EG gestützt ist.

GWB § 64 Abs. 1 Nr. 1, § 65 Abs. 3 Satz 3; EG Art. 82

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BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04

Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung durch den Arbeitgeber über die Pflicht, sich frühzeitig arbeitsuchend zu melden

Unterlässt der Arbeitgeber den nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III gebotenen Hinweis an den Arbeitnehmer über dessen Pflicht, sich vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, so begründet dies keinen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber.

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BVerwG, 27.07.2005 - 6 B 37.05

Gründe: Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) noch wegen Divergenz (2.) oder wegen Unrichtigkeit des angefochtenen Urteils (3.) zuzulassen.

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BGH, 02.06.2005 - I ZR 215/02 - Diabetesteststreifen

Ein Arzt, der in seiner Praxis an die Patienten Diabetesteststreifen abgibt und im Zusammenhang damit Rezepte für die Teststreifen entgegennimmt, sammelt und zur Einlösung verwendet, verstößt, sofern weder ein Schulungsbedarf besteht noch ein Notfall vorliegt, gegen das wettbewerbsrechtlich relevante berufsrechtliche Verbot, Waren im Zusammenhang mit der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit abzugeben.

UWG §§ 3, 4 Nr. 11; Berufsordnung der Ärzte (1997) § 3 Abs. 2

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