Rechtsprechung zu § 32 GWB
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BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06 - Auskunftsverlangen

1. a) In Verwaltungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz findet die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nur gegen in der Hauptsache ergangene Beschlüsse der Oberlandesgerichte statt.

b) Ein selbständiges Auskunftsverlangen nach § 112a Abs. 1 Satz 3 EnWG ist in der Hauptsache ergangen.

2. Erteilt der Adressat eines Auskunftsverlangens nach § 59 GWB oder § 69 EnWG freiwillig oder im Rahmen der Vollstreckung die begehrte Auskunft, tritt damit keine Erledigung ein, wenn das Auskunftsverlangen - etwa als Rechtsgrund für eine Speicherung und Verwertung der erlangten Daten - weiterhin Wirkung entfaltet.

3. a) Ein Auskunftsverlangen der Bundesnetzagentur nach § 69 Abs. 7 EnWG muss den Beteiligten nach § 73 Abs. 1 EnWG zugestellt werden.

b) Macht eine Behörde einen Verwaltungsakt in der irrigen Annahme, es handele sich um eine Allgemeinverfügung, nach § 41 Abs. 3 Satz 2 VwVfG öffentlich bekannt, statt ihn den Adressaten förmlich zuzustellen, kommt eine Heilung des darin liegenden Zustellungsmangels gegenüber Adressaten, die den Verwaltungsakt nachweislich zur Kenntnis genommen haben, in Betracht, wenn kein Zweifel darüber besteht, dass die Behörde mit der öffentlichen Bekanntgabe die mit einer Zustellung verbundenen Rechtswirkungen auslösen wollte.

4. Im Rahmen der Vorbereitung des Berichts zur Einführung der Anreizregulierung (§ 112a Abs. 1 EnWG) ist die Bundesnetzagentur berechtigt, von Betreibern von Gasversorgungsnetzen die Daten zu erheben, die aus der Ex-ante-Sicht zur Aufgabenerfüllung beitragen können, soweit damit für das betroffene Unternehmen kein unzumutbarer Aufwand verbunden ist.

EnWG § 69 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 7, § 73 Abs. 1 Satz 1, § 86 Abs. 1, § 112a Abs. 1 Satz 3; GWB § 59; VwZG a. F. § 9 (VwZG n. F. § 8)

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BGH, 18.02.2003 - KVR 24/01 - Verbundnetz II

a) Im Kartellverwaltungsverfahren gilt für die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts die Verweisung des § 83 Satz 1 VwGO auf §§ 17 bis 17b GVG. Danach prüft das Rechtsbeschwerdegericht nicht die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts, wenn es über eine Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung in der Hauptsache befindet.

b) Eine Demarkationsabrede, mit der sich ein Erdgaslieferant verpflichtet, im traditionellen Versorgungsgebiet des Abnehmers keine Dritten mit Erdgas zu beliefern, verstößt gegen das Kartellverbot des § 1 GWB. An einer derartigen Abrede besteht weder im Hinblick auf erhebliche Investitionen des Abnehmers in das Leitungsnetz noch mit Blick auf eine vom Abnehmer eingegangene Mindestbezugsverpflichtung ein anzuerkennendes Interesse.

GWB §§ 1, 76 Abs. 2; VwGO § 83 Satz 1; GVG § 17 Abs. 3 und 5

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BGH, 06.03.2001 - KZR 37/99 - Kabel-Hausverteilanlagen

Eine Vereinbarung in einem Rahmenvertrag zwischen einem Wohnungsunternehmen und einem Kabelnetzbetreiber, nach der die Erhöhung oder die Neueinführung von Entgelten, die von den Wohnungsmietern für den Anschluß an das Kabelnetz und die Versorgung mit Kabelfernseh- und -hörfunkprogrammen an den Kabelnetzbetreiber zu zahlen sind, von der Zustimmung des Wohnungsunternehmens abhängt, ist wegen Verstoßes gegen das Preisbindungsverbot nichtig.

GWB § 14

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BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 801/99

Gründe: Die beschwerdeführende Kommune wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG, § 91 BVerfGG gegen das am 29. April 1998 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des ...

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BGH, 14.03.2000 - KZR 15/98

Zahnersatz aus Manila

a) Im Rahmen der Frage der Normadressateneigenschaft kommt als Nachfrager in erster Linie das Unternehmen in Betracht, das die Auswahl zwischen mehreren Anbietern trifft.

b) In der Empfehlung eines Verbandes von - zur Sachleistung gegenüber dem Versicherten verpflichteten - Ersatzkassen, verstärkt bestimmte zahntechnische Betriebe zu beauftragen, die den Zahnersatz kostengünstig aus dem Ausland beziehen, liegt keine unbillige Behinderung der inländischen zahntechnischen Betriebe.

c) Eine zur Sachleistung verpflichtete Krankenkasse verstößt nicht dadurch gegen das Preisbindungsverbot, daß sie mit Leistungserbringern, bei denen die Versicherten eine bestimmte Leistung nachfragen, Rahmenvereinbarungen trifft, nach denen die Leistungserbringer einen bestimmten Abschlag von den möglichen Höchstpreisen zu gewähren haben.

GWB §§ 14, 20 Abs. 1; SGB V § 30 Abs. 1 (F: 1. 1. 2000)

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BGH, 28.09.1999 - KVR 29/96 - Verbundnetz

Zur Umdeutung einer kartellbehördlichen Untersagungsverfügung bei Wegfall der ursprünglichen gesetzlichen Grundlage unter gleichzeitigem Fortbestand des gesetzlichen Verbots (hier: Aufhebung der Mißbrauchskontrolle nach § 103 Abs. 5 und 6 GWB a. F. bei gleichzeitigem Fortfall der zugrundeliegenden Freistellung von Demarkationsabsprachen von dem Kartellverbot des § 1 GWB).

VwVfG § 47

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BGH, 09.03.1999 - KVR 20/97 - Lottospielgemeinschaft

Der Beschluß der Gesellschafter des Deutschen Lotto- und Totoblocks, gewerblich organisierte Spielgemeinschaften auch ohne Hinzutreten weiterer Gründe vom Spielbetrieb auszuschließen, enthält eine nach § 1 GWB unzulässige Absprache.

GWB § 1

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