Rechtsprechung zu § 77 GWB
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BGH, 16.11.1999 - KVR 10/98 - Erledigte Beschwerde

Zur Verteilung der Kosten nach Erledigung der Beschwerde im Kartellverwaltungsverfahren.

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BGH, 08.12.1998 - KVR 31/97 - Pirmasenser Zeitung

Ein Gleichordnungskonzern, bei dessen Vorliegen im Rahmen der Fusionskontrolle die Umsatzerlöse aller Konzerngesellschaften für die Ermittlung der Schwellenwerte des § 24 Abs. 8 GWB zusammenzurechnen sind, kann vorliegen, wenn die Begründung einheitlicher Leitung aus den Gesamtumständen, insbesondere aufgrund personeller Verflechtungen, einheitlicher Zielvorgaben und eines gleichgerichteten Verhaltens der Konzerngesellschaften, geschlossen werden kann.

GWB § 24 Abs. 8, § 23 Abs. 1 Satz 2; AktG 1965 § 18 Abs. 2

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