Rechtsprechung zu § 93 GWB
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BGH, 09.05.2000 - KZR 1/99

Aussetzungszwang

a) Zu den Voraussetzungen einer Zurückverweisung durch das Berufungsgericht.

b) Durch die Neuregelung in § 87 Abs. 1 Satz 2 GWB n. F. ist die Zuständigkeit eines Nichtkartellgerichts für ein vor dem 1. Januar 1999 anhängig gewordenes Verfahren entfallen, in dem sich eine kartellrechtliche Vorfrage stellt, in dem aber unter Geltung des alten Rechts keine Aussetzung mehr ausgesprochen worden ist.

ZPO §§ 539, 540, 261 Abs. 3 Nr. 2; GWB § 87 Abs. 1 Satz 2 (F: 26. August 1998); GWB § 96 Abs. 2 (F: 24. September 1980)

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