Rechtsprechung zu § 97 GWB
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BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03
Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, welche Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren zu stellen sind.
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BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
a) Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist erforderlich, aber auch ausreichend, daß der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt worden sein sollen und er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, so daß der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist.
b) Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/ A. Deshalb sind Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung auszuschließen (§ 25 Nr. 1, Abs. 1 Buchst. b VOB/ A).
GWB § 117 Abs. 2; VOB/ A § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b
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BVerfG, 10.12.2003 - 1 BvR 2480/03
Gründe: Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind Entscheidungen in einem Vergabeverfahren.
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BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R
Gründe: I. Die Klägerin stellt in dem von ihr betriebenen Pharmaunternehmen ua verschiedene orale Kontrazeptiva her, die in erster Linie als empfängnisverhütende Mittel verordnet und in Tablettenform eingenommen werden (Antibabypille). Die Präparate gehören zur Gruppe der "Ovulationshemmer", für ...
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BGH, 21.02.2006 - X ZR 39/03
Erklärt ein Privater ohne Einschränkung, dass er eine Ausschreibung nach den Regeln der VOB/ A durchführen werde, begründet er in gleicher Weise wie ein öffentlicher Auftraggeber einen Vertrauenstatbestand bei den Teilnehmern der Ausschreibung. Die Teilnehmer dürfen deshalb in einem solchen Fall auch bei der Ausschreibung eines Privaten darauf vertrauen, dass der Ausschreibende bei der Vergabe des Auftrags insgesamt die Regeln der VOB/ A einhält. Wird dieses Vertrauen enttäuscht, können den Teilnehmern der Ausschreibung Schadensersatzansprüche nach denselben Grundsätzen zustehen, die für öffentliche Auftraggeber gelten.
VOB/ A § 26 Nr. 1
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EuGH, 11.01.2005 - C-26/03
"Richtlinie 92/ 50/ EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Vergabe ohne öffentliche Ausschreibung - Vergabe des Auftrags an ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen - Gerichtlicher Rechtsschutz - Richtlinie 89/ 665/ EWG"
1. Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 89/ 665/ EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der Fassung der Richtlinie 92/ 50/ EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge, diese in der Fassung der Richtlinie 97/ 52/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1997, ist dahin auszulegen, dass sich die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Möglichkeit einer wirksamen und raschen Nachprüfung der Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber sicherzustellen, auch auf Entscheidungen außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens und im Vorfeld einer förmlichen Ausschreibung erstreckt, insbesondere auf die Entscheidung über die Frage, ob ein bestimmter Auftrag in den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 92/ 50 in ihrer geänderten Fassung fällt. Diese Nachprüfungsmöglichkeit steht jedem, der ein Interesse an dem fraglichen Auftrag hat oder hatte und dem durch einen behaupteten Rechtsverstoß ein Schaden entstanden ist bzw. zu entstehen droht, von dem Zeitpunkt an zur Verfügung, zu dem der Wille des öffentlichen Auftraggebers, der Rechtswirkungen entfalten kann, geäußert wird. Die Mitgliedstaaten dürfen daher die Nachprüfungsmöglichkeit nicht davon abhängig machen, dass das fragliche Vergabeverfahren formal ein bestimmtes Stadium erreicht hat.
2. Beabsichtigt ein öffentlicher Auftraggeber, mit einer Gesellschaft, die sich rechtlich von ihm unterscheidet und an deren Kapital er mit einem oder mehreren privaten Unternehmen beteiligt ist, einen entgeltlichen Vertrag über Dienstleistungen zu schließen, die in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 92/ 50 in der Fassung der Richtlinie 97/ 52 fallen, so sind die in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge stets anzuwenden.
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BGH, 24.06.2004 - III ZR 215/03
Pflichtverletzungen der Bediensteten eines als Körperschaft des öffentlichen Rechts verfaßten Mitglieds der Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Krankenkassen und der Verbände der Ersatzkassen bei den Verhandlungen über den Abschluß eines einheitlichen Versorgungsvertrages mit einer Versorgungs- oder Rehabilitationseinrichtung können Schadensersatzansprüche nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG wie auch aus c. i. c. gegen diese Körperschaft begründen.
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BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 21/03 R
Strukturanpassungsmaßnahme Ost - Förderungsfähigkeit - Wirtschaftsunternehmen im gewerblichen Bereich - Gewinnerzielungsabsicht - kommunales Energie- und Wasserversorgungsunternehmen
Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung eines Antrages auf Förderung einer Strukturanpassungsmaßnahme gemäß § 415 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III).
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BVerwG, 07.08.2002 - 4 VR 9.02
Vorbereitung der Planung; Erkundungsmaßnahmen; Ausschreibung; Duldung von Vorarbeiten.
Maßnahmen, die zur Erstellung ordnungsgemäßer Ausschreibungsunterlagen erforderlich sind, können Vorarbeiten zur Vorbereitung der Straßenplanung im Sinne von § 16 a FStrG sein.
FStrG § 16 a
