Rechtsprechung zu § 53 GenG
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BVerfG, 19.01.2001 - 1 BvR 1759/91

Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft von Genossenschaften in genossenschaftlichen Prüfungsverbänden.

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BGH, 21.03.2005 - II ZR 54/03

a) Zur Haftung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaftsbank für die Folgen einer Kreditgewährung ohne bankübliche Sicherheiten.

b) Die Entlastung des Vorstandes einer Genossenschaft (§ 48 Abs. 1 Satz 2 GenG) enthält keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche, welche die Generalversammlung aufgrund der ihr erteilten Informationen nicht zu überblicken vermag.

GenG § 34 Abs. 1, 2; § 48 Abs. 1

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