Rechtsprechung zu § 83 GenG
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BAG, 24.10.2001 - 7 ABR 20/00
Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit
Der Betriebsrat bleibt in entsprechender Anwendung von § 22 BetrVG, § 49 Abs. 2 BGB auch nach dem Ende seiner Amtszeit befugt, noch nicht erfüllte Kostenerstattungsansprüche gegen den Arbeitgeber weiter zu verfolgen und an den Gläubiger abzutreten.
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BGH, 14.07.2000 - V ZR 368/98
Tatbestand: Die Klägerin verlangt aus abgetretenem Recht von dem Beklagten Vergütung für die Nutzung einer Halle.
