Rechtsprechung zu § 89 GenG
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BGH, 28.11.2005 - II ZB 27/04

Eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft in Liquidation wird auch im Rahmen von Anfechtungsklagen allein von den Liquidatoren vertreten. Eine Beteiligung des Aufsichtsrats oder der Revisionskommission ist nicht erforderlich.

ZPO § 57; GenG §§ 51, 89; LwAnpG § 42

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BGH, 23.11.2007 - BLw 4/07

Eine LPG i. L. kann von dem Mitglied, das bei der Verteilung ihres Vermögens in der Liquidation mehr erhalten hat, als ihm bei Beachtung von § 44 LwAnpG zustünde, nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB die Herausgabe des rechtsgrundlos zuviel Erhaltenen verlangen. Der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung besteht neben einem körperschaftsrechtlichen Rückerstattungsanspruch wegen einer rechtswidrigen vorzeitigen Verteilung des Vermögens der LPG.

LwAnpG § 42 Abs. 1 Satz 1; § 44; GenG §§ 90, 91; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1

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