Rechtsprechung zu § 1 GeschmMG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
9
BGH, 10.01.2008 - I ZR 67/05 - Baugruppe
a) Nach § 1 Abs. 2 GeschmMG a. F. sind von der Beurteilung der Eigentümlichkeit des Musters solche Merkmale nicht grundsätzlich ausgeschlossen, die nach dem bestimmungsgemäßen Einbau eines dem Muster entsprechenden Bauelements in ein komplexes Erzeugnis nicht sichtbar sind.
b) Die Beurteilung, ob die übernommene Gestaltung eine gemeinfreie technische Lösung darstellt, deren Übernahme i. S. von § 4 Nr. 9 lit. a und b UWG wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, ist bei einem Bauelement, das nach dem Kauf in ein komplexes Erzeugnis eingefügt wird, nicht auf die nach dem Einbau sichtbaren Teile beschränkt.
GeschmMG a. F. § 1 Abs. 2, § 10c Abs. 2 Nr. 1; GeschmMG §§ 4, 38, 42, 46; UWG § 4 Nr. 9 Buchst. a und b
von
9
BGH, 18.10.2007 - I ZR 100/05 - Dacheindeckungsplatten
Ein Muster (hier: Fassaden- und Dacheindeckungsplatten) kann auch dann eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG a. F. sein, wenn es zwar eine gängige geometrische Form verwendet, diese Form aber für den mit Durchschnittskönnen und der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets ausgestatteten Mustergestalter im Hinblick auf vermeintliche funktionsbedingte Nachteile von vornherein ausscheidet.
GeschmMG § 1 Abs. 2 a. F.
von
9
BGH, 31.10.2002 - I ZR 138/00 - Knabberbärchen
Eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen einer Formmarke und einer dreidimensionalen Warenform ist unabhängig von der geschmacksmusterrechtlichen Eigentümlichkeit sowohl der Formmarke als auch der angegriffenen Warenform; eine Warenform kann eigentümlich i. S. des § 1 Abs. 2 GeschmMG sein und gleichwohl dem Benutzungsverbot des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG unterliegen.
von
9
BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98 - Sitz-Liegemöbel
Sind bei der Einzelanmeldung eines Modells als Geschmacksmuster mehrere Fotografien hinterlegt worden, die das Modell in verschiedenen Ausführungsformen zeigen, sind die hinterlegten Fotografien rechtlich als eine einzige Darstellung im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 2 GeschmMG anzusehen. Abweichungen der Fotografien voneinander führen demgemäß nicht zu einer Vermehrung der Schutzgegenstände, sondern müssen bei der Bestimmung des Schutzgegenstands des Musters außer Betracht bleiben.
von
9
BGH, 29.01.2004 - I ZR 163/01 - Computergehäuse
a) Auf dem Warengebiet der Computergehäuse ist der taiwanesische Markt bei der Beurteilung des vorbekannten Formenschatzes von den inländischen Fachkreisen in Betracht zu ziehen.
b) Allein aus der Veröffentlichung einer Gestaltung in einer Werbeanzeige in einer ausländischen Fachzeitschrift kann nicht geschlossen werden, daß diese Gestaltung schon vor dem Zeitpunkt des Erscheinens der Werbeanzeige den inländischen Verkehrskreisen bekannt war oder bekannt sein konnte und deshalb zum vorbekannten Formenschatz gehört.
GeschmMG § 1 Abs. 2
von
9
BGH, 13.07.2000 - I ZR 219/98 - 3-Speichen-Felgenrad
Zur Beurteilung der Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters.
GeschmMG § 1 Abs. 2
von
9
BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02 - Handtuchklemmen
Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz gegen eine vermeidbare Herkunftstäuschung hat nicht nur zur Voraussetzung, daß das nachgeahmte Erzeugnis wettbewerbliche Eigenart besitzt. Erforderlich ist grundsätzlich auch, daß das Erzeugnis bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine gewisse Bekanntheit erreicht hat, da eine Herkunftstäuschung in aller Regel bereits begrifflich nicht möglich ist, wenn dem Verkehr nicht bekannt ist, daß es ein Original gibt.
UWG § 4 Nr. 9
von
9
BGH, 23.06.2005 - I ZR 263/02 - Catwalk
1. Der Inhaber eines Geschmacksmusterrechts kann bereits für das Anbieten eines rechtsverletzenden Gegenstands (hier: einer Damenarmbanduhr im Katalog eines Versandhandelsunternehmens) einen nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu berechnenden Schadensersatz verlangen.
2. Zu den bei der Bemessung einer entsprechenden Lizenz zu berücksichtigenden Umständen.
GeschmMG § 38 Abs. 1 Satz 2; GeschmMG a. F. §§ 14, 14a; BGB § 251 Abs. 1; ZPO § 287 Abs. 1
von
9
BGH, 09.06.2004 - I ZR 70/02 - Klemmhebel
Zur Frage der tatrichterlichen Würdigung des vorbekannten Formenschatzes.
GeschmMG § 5 a. F.
