Rechtsprechung zu § 1 GewO
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BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

Sportwette; Oddset-Wette; Repressivverbot; Erlaubnisvorbehalt; Gefahren; Spielleidenschaft; Ausnutzung der Spielleidenschaft; Gewerbeerlaubnis der DDR.

Das gewerbliche Veranstalten von Sportwetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung derartiger Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, dürfen derzeit in Bayern ordnungsrechtlich unterbunden werden.

Eine von einem Hoheitsträger in der früheren DDR erteilte gewerberechtliche Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten rechtfertigt es nicht, in Bayern solche Wetten zu veranstalten oder zu vermitteln.

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 70 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1, Art: 74 Abs. 1 Nr. 11; StGB §§ 9, 284; GewO § 33h; Gesetz über die vom Freistaat Bayern veranstalteten Lotterien und Wetten vom 29. April 1999

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BSG, 24.06.2003 - 2 U 21/02

Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 - Gefahrklasse - Verwaltungsberufsgenossenschaft - Unternehmen zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung - Übereinstimmung mit höherrangigem Recht

Die Gefahrtarifstellen und die Gefahrklassen im Gefahrtarif 1998 der Verwaltungsberufsgenossenschaft, die für die Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gebildet wurden, stehen in Übereinstimmung mit höherrangigem Recht.

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BGH, 25.04.2002 - 4 StR 152/01

Zum Begriff des nach § 23 ApothG strafbaren Betreibens einer Apotheke ohne die erforderliche Erlaubnis - Abgrenzung zur Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ApothG.

ApothG §§ 23, 25 Abs. 1 Nr. 1

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