Rechtsprechung zu § 120e GewO
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BGH, 11.12.1979 - VI ZR 141/78
1. Importeure, die technische Geräte, welche in einem der sechs ursprünglichen Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hergestellt sind, in die Bundesrepublik Deutschland einführen, sind aufgrund der ihnen obliegenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet, diese Produkte weitergehenden Prüfungen als Großhändler, die entsprechende im Inland hergestellte Waren vertreiben, zu unterziehen.
2. Zu den Prüfungspflichten eines Importeurs nach TechArbmG § 3 vom 24. Juni 1968.
BGB § 823, TechArbmG § 3
