Rechtsprechung zu § 139i GewO
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BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 11/01 R

Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine erneute Berücksichtigung bereits berücksichtigten Vermögens - Dauer der Berücksichtigung nach § 9 AlhiV - Berücksichtigung eines Vermögenszuwachses

Vermögen des Arbeitslosen, das in der Bedürftigkeitsprüfung bereits berücksichtigt worden und nach Ablauf der gemäß § 9 AlhiV errechneten Dauer fehlender Bedürftigkeit noch vorhanden ist, kann nicht erneut berücksichtigt werden.

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BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 9/01 R

Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine erneute Berücksichtigung bereits berücksichtigten Vermögens - Dauer der Berücksichtigung nach § 9 AlhiV

Tatbestand: Der Kläger erstrebt Arbeitslosenhilfe (Alhi) ab 22. Januar 1999.

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