Rechtsprechung zu § 30 GewO
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BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 15/00 R

Unterkunft und Verpflegung können in der gesetzlichen Krankenversicherung als Leistungen der Geburtshilfe nur beansprucht werden, wenn die Entbindung stationär in einer hierzu gewerberechtlich zugelassenen Einrichtung durchgeführt wird.

Krankenversicherung - Mutterschaftshilfe - Beanspruchung von Unterkunft und Verpflegung als Leistungen der Geburtshilfe - stationäre Entbindung in gewerblich zugelassener Einrichtung - kein Anspruch im Rahmen der häuslichen Pflege

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BFH, 02.10.2003 - IV R 48/01

1. Ein Arzt, der eine Privatklinik betreibt, erzielt jedenfalls dann gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb der Klinik und freiberufliche Einkünfte aus den von ihm erbrachten stationären ärztlichen Leistungen, wenn die Leistungen der Klinik einerseits und die ärztlichen Leistungen andererseits gesondert abgerechnet werden (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 12. November 1964 IV 153/ 64 U, BFHE 81, 246, BStBl III 1965, 90).

2. Der Gewinn aus dem Klinikbetrieb als solchem ist nicht von der Gewerbesteuer befreit, wenn die Patienten der Privatklinik ausschließlich auch ärztliche Wahlleistungen gemäß § 7 BPflV 1985 in Anspruch nehmen.

EStG § 15, § 18 Abs. 1 Nr. 1; GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. b; AO 1977 § 67 Abs. 2; BPflV 1985 § 7

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BSG, 21.02.2006 - B 1 KR 34/04 R

Krankenversicherung - Kostenübernahme - stationäre Entbindung - zugelassenes Krankenhaus - Verfassungsmäßigkeit

Der Anspruch auf Unterkunft, Pflege und Verpflegung anlässlich einer Entbindung setzt die Aufnahme in einem zugelassenen Krankenhaus, nicht bloß in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung voraus.

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BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 23.04

Budget; Erlösobergrenze; Krankenhauspflegesätze; leistungsgerechtes Budget; Deckelung der Krankenhauspflegesätze; Gewinnzuschlag; gewerblicher Krankenhausbetrieb; psychiatrisches Krankenhaus.

1. Der gewerbliche Betreiber eines psychiatrischen Krankenhauses wird nicht dadurch in seinem Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzt, dass ihm bei der Festsetzung des Budgets für das Krankenhaus ein kalkulatorischer Gewinnzuschlag versagt wird.

2. Das Grundrecht eines gewerblichen Krankenhausbetreibers auf freie Berufsausübung ist nicht dadurch verletzt worden, dass das Erlösbegrenzungsgesetz im Jahre 1999 keine Erhöhung der Erlösobergrenze entsprechend dem vollen Satz der BAT-Anhebung zuließ.

GG Art. 12 GKV SolG Art. 7 EBG §§ 1, 2

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BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 11.04

Computer; "Internet-Café"; Computernetzwerk; Jugendschutz; Multifunktionsgerät; Spiel; Spielhalle; Sport; Unterhaltungsspiel ohne Gewinnmöglichkeit.

Stellt ein Gewerbetreibender in seinen Räumen Computer auf, die sowohl zu Spielzwecken als auch zu anderen Zwecken genutzt werden können, so bedarf er der Spielhallenerlaubnis nach § 33i Abs. 1 Satz 1 GewO, wenn der Schwerpunkt des Betriebs in der Nutzung der Computer zu Spielzwecken liegt.

GewO § 15 Abs. 2, §§ 33c, 33d, 33i; JuSchG §§ 6, 13

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BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03

Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.

Eine Gewerbeuntersagung setzt grundsätzlich voraus, dass das untersagte Gewerbe tatsächlich ausgeübt worden ist; die Anzeige nach § 14 Abs. 1 GewO steht der tatsächlichen Ausübung des Gewerbes nicht gleich.

Die Anzeige nach § 14 Abs. 1 GewO allein rechtfertigt nicht die Annahme eines Strohmann-/ Strohfrauverhältnisses, wenn der "Hintermann" nicht unter dem Namen des Anmeldenden, sondern allein unter seinem Namen nach außen am Wirtschaftsleben teilgenommen hat.

GewO § 14 Abs. 1, § 35 Abs. 1

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BSG, 24.06.2003 - 2 U 21/02

Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 - Gefahrklasse - Verwaltungsberufsgenossenschaft - Unternehmen zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung - Übereinstimmung mit höherrangigem Recht

Die Gefahrtarifstellen und die Gefahrklassen im Gefahrtarif 1998 der Verwaltungsberufsgenossenschaft, die für die Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gebildet wurden, stehen in Übereinstimmung mit höherrangigem Recht.

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BGH, 31.10.2002 - I ZR 60/00 - Klinik mit Belegärzten

Dem Werbeprivileg einer Klinik, in der sowohl stationäre als auch ambulante Behandlungen erbracht werden, steht es grundsätzlich nicht entgegen, daß die stationären Leistungen von Belegärzten erbracht werden.

UWG § 1; GG Art. 12 Abs. 1; BOÄ Bayern 1998 § 27

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BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 12/99 R

Gründe: I. Die Klägerin begehrt die Zulassung zur teilstationären Erbringung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation (Reha).

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BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

Eine Kompetenz des Bundesgesetzgebers kraft Sachzusammenhangs setzt voraus, daß eine ihm zugewiesene Materie verständigerweise nicht geregelt werden kann, ohne daß zugleich eine nicht ausdrücklich zugewiesene andere Materie mitgeregelt wird, wenn also das Übergreifen in den Kompetenzbereich der Länder für die Regelung der zugewiesenen Materie unerläßlich ist (so schon BVerfGE 3, 407 [421]).

Der Bund kann von einer Kompetenz kraft Sachzusammenhangs auch durch erkennbaren, absichtsvollen Regelungsverzicht mit Sperrwirkung gegenüber den Ländern Gebrauch machen.

Da der Bundesgesetzgeber den strafrechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens nur dann partiell zurücknehmen darf, wenn er an dessen Stelle ein anderes wirksames Schutzkonzept setzt, werden die der ausschließlichen Landesgesetzgebung unterfallenden punktuellen Regelungen, die für die Verwirklichung dieses Konzepts unerläßlich sind, von der Bundeskompetenz kraft Sachzusammenhangs umfaßt.

Das Verfahren der Verfassungsbeschwerde gegen ein Landesgesetz eröffnet im Rahmen der Überprüfung der Gesetzgebungskompetenz des Landes nicht die Kontrolle der materiellen Verfassungsmäßigkeit eines Bundesgesetzes, durch das der Bund von seiner den Landesgesetzgeber ausschließenden Zuständigkeit Gebrauch gemacht hat.

Zur Verfassungsmäßigkeit des bayerischen Gesetzes über ergänzende Regelungen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz und zur Ausführung des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (Bayerisches Schwangerenhilfeergänzungsgesetz - BaySchwHEG) vom 9. August 1996 (BayGVBl S. 328).

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