Rechtsprechung zu § 40 GewO
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EuGH, 07.05.1998 - C-350/96

"Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Nationale Regelung, nach der juristische Personen verpflichtet sind, einen Geschäftsführer zu bestellen, der im Inland wohnt - Mittelbare Diskriminierung"

1. Auf den in Artikel 48 EG-Vertrag verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Arbeitnehmer kann sich auch ein Arbeitgeber berufen, der im Mitgliedstaat seiner Niederlassung Angehörige eines anderen Mitgliedstaats als Arbeitnehmer beschäftigen will.

2. Es verstößt gegen Artikel 48 EG-Vertrag, wenn ein Mitgliedstaat dem Inhaber eines Gewerbes, das dieser im Gebiet dieses Staates ausübt, verbietet, eine Person als Geschäftsführer zu bestellen, die in diesem Staat keinen Wohnsitz hat.

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