Rechtsprechung zu § 55 GewO
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BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die verfassungsrechtlich zulässige Grenzziehung zwischen Reisegewerbe und stehendem Gewerbe im Handwerk.

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BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 449/02

Gründe: Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Anordnung einer Durchsuchung seiner Wohnräume in einem Verfahren wegen handwerksrechtlicher Verstöße.

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BVerwG, 09.03.2004 - 6 B 4.04

Gründe: 1. Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

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BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05

Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung der Beklagten zu 1), über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zur Beklagten zu 2) im Wege des Betriebsübergangs und auf Grund unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung, über die Weiterbeschäftigung des Klägers ...

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BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

1. Wahlberechtigt nach § 7 Satz 1 BetrVG und wählbar nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sind nur betriebszugehörige Arbeitnehmer. Das sind Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis zum Inhaber des Betriebes stehen und innerhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringen.

2. Hat ein konzernangehöriges Unternehmen als Personalführungsgesellschaft ausschließlich die Aufgabe, ihre Arbeitnehmer anderen Konzernunternehmen im In- und Ausland zur Arbeitsleistung ohne eigene Gewinnerzielungsabsicht zu überlassen, bleiben die Arbeitnehmer entsprechend § 14 Abs. 1 AÜG betriebsverfassungsrechtlich dem Betrieb dieses Vertragsarbeitgebers zugeordnet. Sie sind dort für den Betriebsrat wahlberechtigt und wählbar nach § 7, § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.

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BSG, 24.06.2003 - 2 U 21/02

Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 - Gefahrklasse - Verwaltungsberufsgenossenschaft - Unternehmen zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung - Übereinstimmung mit höherrangigem Recht

Die Gefahrtarifstellen und die Gefahrklassen im Gefahrtarif 1998 der Verwaltungsberufsgenossenschaft, die für die Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gebildet wurden, stehen in Übereinstimmung mit höherrangigem Recht.

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