Rechtsprechung zu § 56 GewO
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BGH, 02.02.1999 - XI ZR 74/98

Der Empfänger eines Darlehens ist bei wirksamem Widerruf zur Rückgewähr der vollen Darlehensvaluta verpflichtet; die Berufung auf § 818 Abs. 3 BGB scheitert an dem hier entsprechend anwendbaren § 819 BGB.

HTürGG § 3; BGB §§ 819, 818 Abs. 3

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BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

Solange ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß mangels Kündigung des Beitritts zu einer Immobilienfonds GbR gegenüber der Fondsgesellschaft nicht durchgesetzt werden kann, kann er nach den Regeln über verbundene Geschäfte (§ 9 Abs. 3, 4 VerbrKrG) auch für den Darlehensvertrag, der zur Finanzierung der Fondsanteile geschlossen wurde, keine Wirkungen entfalten.

BGB §§ 276, 705; VerbrKrG § 9

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BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die verfassungsrechtlich zulässige Grenzziehung zwischen Reisegewerbe und stehendem Gewerbe im Handwerk.

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BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 449/02

Gründe: Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Anordnung einer Durchsuchung seiner Wohnräume in einem Verfahren wegen handwerksrechtlicher Verstöße.

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BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00

Tatbestand: Die Kläger verlangen von der beklagten Bank die Rückabwicklung eines Realkreditvertrages. Sie begehren die Erstattung gezahlter Zinsen und entstandener Aufwendungen in Höhe von insgesamt 41. 238, 32 DM nebst Zinsen sowie die Feststellung, daß der Beklagten aus dem Darlehen keine ...

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