Rechtsprechung zu § 14 GmbHG
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BVerwG, 03.07.2003 - 3 B 32.03
Gründe: Die Beschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdevorbringen führt nicht auf einen Revisionszulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO. Namentlich verbindet sich mit dem Streitfall keine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung im Sinne ...
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BFH, 14.03.2006 - VIII R 49/04
Verzichtet ein GmbH-Gesellschafter zugunsten eines Mitgesellschafters unentgeltlich auf die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung mit der Folge, dass seine bisher wesentliche Beteiligung zu einer unwesentlichen wird, beginnt der Lauf der Fünf-Jahres-Frist des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG erst mit der Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister.
EStG 1997 § 17 Abs. 1 Sätze 1, 3 und 4; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; GmbHG §§ 54, 55
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BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - Flugingenieur bzw Flugnavigator bei der Interflug Gesellschaft für Internationalen Flugverkehr mbH der DDR - Versorgungsanspruch- bzw Versorgungsanwartschaft - Verfassungsmäßigkeit des Neueinbeziehungsverbots
Die betriebliche Voraussetzung für eine Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz der DDR war nur erfüllt, wenn die qualifizierte Beschäftigung in volkseigenen (Produktions-) Betrieben (der Industrie oder des Bauwesens) oder in ihnen gleichgestellten Betrieben ausgeübt wurde. Die Interflug Gesellschaft für Internationalen Flugverkehr mbH, die in der DDR als GmbH gegründet und betrieben wurde, unterfiel aufgrund ihrer Gesellschaftsform nicht dem Anwendungsbereich dieses Zusatzversorgungssystems; sie war auch kein versorgungsrechtlich gleichgestellter Betrieb.
