Rechtsprechung zu § 35 GmbHG
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BGH, 17.09.2001 - II ZR 378/99

Der Grundsatz, daß eine Willenserklärung mit Wirksamkeit gegenüber einem Gesamtvertreter abgegeben werden kann, findet auch auf die Rechtsverhältnisse Anwendung, in denen die GmbH nach § 46 Nr. 5 GmbHG gemeinsam durch ihre Gesellschafter vertreten wird (Ergänzung zu BGHZ 121, 257, 260).

GmbHG § 46 Nr. 5

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BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00

Führt eine Bank einen unwirksamen Überweisungsauftrag aus, steht dem Kontoinhaber gegen den Anweisenden ein auf Zahlung an sich gerichteter Schadensersatzanspruch wegen der unberechtigten Kontobelastung als solcher nicht zu.

BGB §§ 249, 823 Abs. 2; StGB § 266

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BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 875/06

Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

Tatbestand: Die Parteien streiten über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nach der Abberufung des Klägers als Geschäftsführer.

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BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06

Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

Schließt ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag, wird vermutet, dass das bis dahin bestehende Arbeitsverhältnis mit Beginn des Geschäftsführerdienstverhältnisses einvernehmlich beendet wird, soweit nicht klar und eindeutig etwas anderes vertraglich vereinbart worden ist. Durch einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag wird in diesen Fällen das Schriftformerfordernis des § 623 BGB für den Auflösungsvertrag gewahrt.

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BGH, 07.05.2007 - II ZB 21/06

Im Zusammenhang mit der Auflösung der GmbH ist gemäß § 67 Abs. 1 GmbHG die "abstrakte", d. h. die generell für ein mehrköpfiges Organ geltende Vertretungsregelung auch dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn nur ein (erster) Liquidator bestellt ist.

GmbHG § 67 Abs. 1

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BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

Kündigungsschutz - Wartezeit

Ist in einer GmbH & Co. KG ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH aufgestiegen und wird dann als Geschäftsführer abberufen, so lebt das alte Arbeitsverhältnis in der Regel nicht wieder auf.

Vereinbaren die Parteien jedoch nach der Kündigung des Geschäftsführervertrages eine Weiterbeschäftigung des Betreffenden - ohne wesentliche Änderung seiner Arbeitsaufgaben - im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, so lässt dies mangels abweichender Vereinbarungen regelmäßig auf den Parteiwillen schließen, die Beschäftigungszeit als Geschäftsführer auf das neu begründete Arbeitsverhältnis anzurechnen.

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BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 12/02

Zur Verfassungsmäßigkeit des § 59i Abs. 2 BRAO

BRAO § 59i Abs. 2; BORA § 33 Abs. 2

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BGH, 28.04.2008 - II ZR 11/07

§ 74 c HGB ist auf den Anspruch des Geschäftsführers einer GmbH auf Zahlung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nicht entsprechend anwendbar.

HGB § 74 c

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BGH, 09.04.2008 - XII ZR 89/06

Ein Nachtragsvertrag wahrt die Schriftform eines Mietvertrages nur dann, wenn er eine Bezugnahme auf die Schriftstücke enthält, aus denen sich sämtliche wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen ergeben.

BGB §§ 550, 566, 578 Abs. 1

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BGH, 31.03.2008 - II ZR 308/06

a) Nach Aufgabe der Eintragungsabsicht bleibt die Vor-GmbH als Abwicklungs- oder als Personengesellschaft parteifähig.

b) Der nach der Klageerhebung mit dem Wandel in eine Abwicklungsgesellschaft oder eine Personengesellschaft verbundene Wechsel der organschaftlichen Vertretung führt weder zum Wegfall der Prozessfähigkeit noch zu einer Unterbrechung des Verfahrens, wenn die Gesellschaft durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird.

GmbHG §§ 11, 60, 66; ZPO §§ 50 Abs. 1, 51 Abs. 1, 139 Abs. 3, 241 Abs. 1, 246 Abs. 1; BGB §§ 709 Abs. 1, 714

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