Rechtsprechung zu § 43 GmbHG
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BGH, 23.01.2003 - IX ZR 39/02
Die Gehaltsansprüche des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der nicht zugleich Gesellschafter ist, können bevorrechtigte Forderungen sein.
GesO §§ 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, 17 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a
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BFH, 04.09.2002 - I R 7/01
1. Sagt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Alters- und/ oder eine Invaliditätsversorgung zu, so ist die Versorgungsverpflichtung nicht finanzierbar, wenn ihre Passivierung zur Überschuldung der GmbH im insolvenzrechtlichen Sinne führen würde. Bei der Beurteilung dieses Merkmals ist auf den Zeitpunkt der Zusageerteilung abzustellen (Bestätigung der Senatsurteile vom 20. Dezember 2000 I R 15/ 00, BFHE 194, 191, BFH/ NV 2001, 980, und vom 7. November 2001 I R 79/ 00, BFHE 197, 164, BFH/ NV 2002, 287).
2. Für die Prüfung der insolvenzrechtlichen Überschuldung sind diejenigen Bilanzansätze maßgeblich, die in eine Überschuldungsbilanz aufzunehmen wären. Dabei ist die Pensionsverpflichtung grundsätzlich mit dem nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EStG zu bestimmenden Barwert der Pensionsanwartschaft anzusetzen. Weist jedoch die GmbH nach, dass der handelsrechtlich maßgebliche Teilwert der Pensionsverpflichtung niedriger ist als der Anwartschaftsbarwert, so ist dieser Teilwert anzusetzen.
KStG § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2; EStG § 6a Abs. 3; HGB § 253 Abs. 1 Satz 2
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BFH, 10.07.2002 - I R 37/01
1. Ob eine Gewinntantieme der Höhe nach angemessen ist, muss grundsätzlich anhand derjenigen Umstände und Erwägungen beurteilt werden, die im Zeitpunkt der Tantiemezusage gegeben waren bzw. angestellt worden sind.
2. Hielt eine Tantiemevereinbarung im Zeitpunkt ihres Abschlusses einem Fremdvergleich stand und erhöhte sich die Bemessungsgrundlage für die Tantieme später in unerwartetem Maße, so führt die entsprechende Erhöhung der Tantieme nur dann zu einer vGA, wenn die Gesellschaft die Vereinbarung zu ihren Gunsten hätte anpassen können und darauf aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen verzichtete.
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
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BGH, 30.04.2001 - II ZR 322/99
Tatbestand: Der Kläger, Konkursverwalter der Is. AG (i. F.: Gemeinschuldnerin), nimmt den Beklagten (früher Beklagter zu 1) auf Schadensersatz in Anspruch; als Vorstandsmitglied der Gemeinschuldnerin und zugleich Geschäftsführer der von der Gemeinschuldnerin beherrschten W. GmbH habe er einen für ...
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BGH, 13.12.1999 - II ZR 225/98
Zu den Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgesuchs hinsichtlich der Wahrung der Wiedereinsetzungsfrist.
ZPO §§ 234 A Abs. 1 und 2, 236 Abs. 2 B
