Rechtsprechung zu § 57c GmbHG
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BFH, 14.02.2006 - VIII R 49/03
Ersetzen Freiaktien einer niederländischen AG entsprechend einem vereinbarten Wahlrecht die Bardividende, unterliegen sie als Einnahmen aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG; die Voraussetzungen der §§ 1, 7 KapErhStG für einen steuerfreien Erwerb der Anteile liegen insoweit nicht vor.
Eine tatsächliche Vermutung spricht dafür, dass der Wert der Freiaktien zumindest dem Betrag der "ersetzten" Bardividende entspricht.
EStG §§ 2 Abs. 1, 8 Abs. 2, 20 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2; KapErhStG §§ 1, 7; AktG §§ 207 ff.; GmbHG §§ 57c ff.; EGV Art. 56
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BVerwG, 03.07.2003 - 3 B 32.03
Gründe: Die Beschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdevorbringen führt nicht auf einen Revisionszulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO. Namentlich verbindet sich mit dem Streitfall keine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung im Sinne ...
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BGH, 02.12.1999 - IX ZR 415/98
Ein Vertrag, durch den ein Rechtsanwalt von einer GmbH beauftragt ist, die für eine Kapitalerhöhung erforderlichen Erklärungen und Beurkundungen vorzubereiten, kann, soweit es um die mit einer verdeckten Sacheinlage verbundenen Risiken geht, Schutzwirkung zugunsten der an der Kapitalerhöhung teilnehmenden Altgesellschafter haben.
BGB § 328
