Rechtsprechung zu § 6 GmbHG
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BGH, 07.05.2007 - II ZB 7/06
a) Das Registergericht darf wegen eines im Inland gegen den - dem Geschäftsführer einer GmbH gleichstehenden - director einer englischen Private Limited Company durch vollziehbare Entscheidung der Verwaltungsbehörde verhängten Gewerbeverbots (§ 6 Abs. 2 Satz 4 GmbHG) die beantragte Eintragung einer Zweigniederlassung der Limited in das Handelsregister verweigern.
b) Eine derartige Ablehnung der Eintragung der Zweigniederlassung der Limited im Inland verstößt weder gegen die 11. (Zweigniederlassungs-) Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1989 (89/ 666/ EWG) noch - nach Maßgabe des sog. Vier-Kriterien-Tests - gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Artt. 43, 48 EG.
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BGH, 24.10.2005 - II ZR 55/04
Der Geschäftsführer einer GmbH kann unter einer auflösenden Bedingung bestellt werden. Sieht der Bestellungsakt vor, dass das Amt endet, wenn der Geschäftsführer ab einem bestimmten Zeitpunkt der GmbH nicht seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellt, so verliert der Geschäftsführer automatisch sein Amt, wenn er zu dem genannten Zeitpunkt diese Voraussetzung nicht erfüllt, etwa weil er außerdem einer weiteren Tätigkeit nachgeht.
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BFH, 16.05.2002 - III R 27/01
Ob der Anspruchsberechtigte durch längere Abwesenheit gehindert ist, den Antrag auf Investitionszulage eigenhändig zu unterschreiben, und deshalb die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten zulässig ist, bestimmt sich nach den Umständen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist.
AO 1977 §§ 79, 150 Abs. 3; InvZulG 1996 § 6 Abs. 1, 3, § 7 Abs. 1; GmbHG §§ 6, 35, 37; HGB §§ 125, 161 Abs. 2
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BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00
a) Die Ausfallhaftung des § 31 Abs. 3 GmbHG erfaßt nicht den gesamten durch Eigenkapital nicht gedeckten Fehlbetrag, sondern ist auf den Betrag der Stammkapitalziffer beschränkt.
b) Die Ausfallhaftung aus dem Gesichtspunkt des existenzvernichtenden Eingriffs (BGH, Urt. v. 17. September 2001 - II ZR 178/ 99, ZIP 2001, 1874, 1876) trifft auch diejenigen Mitgesellschafter, die, ohne selber etwas empfangen zu haben, durch ihr Einverständnis mit dem Vermögensabzug an der Existenzvernichtung der Gesellschaft mitgewirkt haben.
c) Für die Haftung einer Person, die sich wie ein faktischer Geschäftsführer verhält, nach § 43 Abs. 2 GmbHG genügt es nicht, daß sie auf die satzungsmäßigen Geschäftsführer gesellschaftsintern einwirkt. Erforderlich ist auch ein nach außen hervortretendes, üblicherweise der Geschäftsführung zuzurechnendes Handeln (in Anschluß an BGHZ 104, 44, 48).
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BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 26.98
Wehrpflichtrecht; Unterhaltssicherungsrecht
Wirtschaftsbeihilfe für Wehrpflichtigen; Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer einer GmbH; Inhaber eines Gewerbebetriebs; Kosten der Ersatzkraft; Berechnung des Geschäftsergebnisses der GmbH analog § 7 b Abs. 2 USG; Körperschaftssteuerbescheid anstelle des Einkommenssteuerbescheids
1. Inhaber eines Gewerbebetriebes im Sinne des § 7 b USG ist der Gesellschafter einer GmbH jedenfalls dann, wenn er alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer dieser GmbH ist.
2. Ob die Aufwendungen für eine Ersatzkraft entsprechend § 7 b Abs. 2 USG aus dem Geschäftsergebnis der GmbH gedeckt werden können, ist aufgrund des durchschnittlichen, im Körperschaftssteuerbescheids der GmbH ausgewiesenen Gesamtbetrags der Einkünfte der GmbH bezogen auf die Zeit des Wehrdienstes zu entscheiden.
EStG § 15 Abs. 1; GmbHG §§ 6, 13, 19, 35, 48; HGB § 275 Abs. 2; KStG § 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 2, §§ 8, 10; USG §§ 7 b, 11, 13, 13 a, 13 b, 13 c
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BGH, 22.03.2004 - II ZR 50/02
Sind die Gründungsgesellschafter einer GmbH kraft Sonderrechts Geschäftsführer, sollen sie auch bei gleichzeitiger Tätigkeit als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft nur eine einheitliche Vergütung erhalten und soll eine Änderung ihrer Geschäftsführer-Anstellungsverträge nur einstimmig möglich sein, so hat der einzelne Gründungsgesellschafter einen Anspruch gegen den Mitgesellschafter auf Unterlassung der Entgegennahme einer höheren als der ursprünglich vereinbarten Vergütung in der Tochtergesellschaft bis zu einer Neuregelung durch einstimmigen Gesellschafterbeschluß in der Muttergesellschaft.
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BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 12/02
Zur Verfassungsmäßigkeit des § 59i Abs. 2 BRAO
BRAO § 59i Abs. 2; BORA § 33 Abs. 2
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BGH, 21.11.2002 - V ZB 29/02
a) Die gleichzeitige Anmeldung der Abberufung und der Neubestellung von Geschäftsführern einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister hat verschiedene Gegenstände im Sinne des § 44 Abs. 2 KostO.
b) Hat der Notar auf Anweisung der vorgesetzten Dienstbehörde gegen die Entscheidung des Landgerichts über Einwendungen gegen die Kostenberechnung weitere Beschwerde erhoben, kann die hierauf ergehende gerichtliche Entscheidung nur dann auf eine Erhöhung der Kostenberechnung lauten, wenn der Notar bereits Erstbeschwerde mit dem Ziel der Erhöhung auf Weisung der Dienstbehörde eingelegt hatte.
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BGH, 18.12.2002 - IX ZB 121/02
Die Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat setzt nicht voraus, daß die Straftat in einem Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren steht, in dem die Restschuldbefreiung beantragt wird. Verurteilungen des Schuldners sind jedenfalls innerhalb der fünfjährigen Tilgungsfrist des § 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG zu berücksichtigen.
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 1; BZRG §§ 45 ff
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BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 53.01
Arbeitnehmer, Geschäftsführer einer GmbH als -; arbeitsgebergleiche Person, Anrechnung auf einen Pflichtplatz für Schwerbehinderte; Arbeitsplatz im Sinne des Schwerbehindertengesetzes; Ausgleichsabgabe, Erhebung einer - wegen Nichtbesetzung eines Pflichtplatzes für Schwerbehinderte; Fremdgeschäftsführer einer GmbH als arbeitgebergleiche Person; Geschäftsführer einer GmbH als arbeitgebergleiche Person; GmbH, Fremdgeschäftsführer als arbeitsgeberähnliche Person; Organstellung von GmbH-Geschäftsführer als Merkmal einer arbeitgebergleichen Person; Pflichtplatz für Schwerbehinderte, GmbH-Geschäftsführer auf einem -; Schwerbehinderte, Pflichtplätze für -.
Ein schwerbehinderter Fremdgeschäftsführer einer Kommanditgesellschaft und ihrer Komplementär-GmbH wird jedenfalls dann nicht auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 7 Abs. 1 SchwbG beschäftigt, wenn ihm durch den Anstellungsvertrag eine für arbeitgebergleiche Personen charakteristische Selbständigkeit eingeräumt ist (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 8. März 1999 BVerwG 5 C 5. 98 Buchholz 436. 61 § 7 SchwbG Nr. 4).
SchwbG § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und 3, § 11 Abs. 1 Satz 1
