Rechtsprechung zu § 6 GmbHG
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BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - Flugingenieur bzw Flugnavigator bei der Interflug Gesellschaft für Internationalen Flugverkehr mbH der DDR - Versorgungsanspruch- bzw Versorgungsanwartschaft - Verfassungsmäßigkeit des Neueinbeziehungsverbots

Die betriebliche Voraussetzung für eine Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz der DDR war nur erfüllt, wenn die qualifizierte Beschäftigung in volkseigenen (Produktions-) Betrieben (der Industrie oder des Bauwesens) oder in ihnen gleichgestellten Betrieben ausgeübt wurde. Die Interflug Gesellschaft für Internationalen Flugverkehr mbH, die in der DDR als GmbH gegründet und betrieben wurde, unterfiel aufgrund ihrer Gesellschaftsform nicht dem Anwendungsbereich dieses Zusatzversorgungssystems; sie war auch kein versorgungsrechtlich gleichgestellter Betrieb.

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