Rechtsprechung zu § 69 GmbHG
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BGH, 07.05.2007 - II ZB 21/06

Im Zusammenhang mit der Auflösung der GmbH ist gemäß § 67 Abs. 1 GmbHG die "abstrakte", d. h. die generell für ein mehrköpfiges Organ geltende Vertretungsregelung auch dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn nur ein (erster) Liquidator bestellt ist.

GmbHG § 67 Abs. 1

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BGH, 22.09.2003 - II ZR 74/01

Der (nicht geschäftsführende) Alleingesellschafter einer GmbH, der eigene Geschäftsanteile der GmbH (i. S. von § 33 GmbHG) im eigenen Namen veräußert, handelt ihr gegenüber nicht als "Nichtberechtigter" i. S. von § 816 Abs. 1 BGB.

BGB § 816 Abs. 1; GmbHG § 33

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