Rechtsprechung zu § 109 HGB
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BGH, 17.12.2001 - II ZR 27/01

Mit einer Klage gegen die Feststellung des Jahresabschlusses einer KG kann nicht eine Änderung von Verträgen der KG mit ihren Gesellschaftern und hiernach zu zahlender Entgelte erreicht werden.

HGB §§ 109, 161, 242

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