Rechtsprechung zu § 128 HGB
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81
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100
BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

a) § 9 Abs. 3 VerbrKrG (Einwendungsdurchgriff, vgl. § 359 BGB in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung) findet auf den kreditfinanzierten Erwerb einer Beteiligung an einer Anlagegesellschaft entsprechende Anwendung. Wenn der Vertrag über den Erwerb einer Gesellschaftsbeteiligung mit dem zur Finanzierung der Einlage geschlossenen Kreditvertrag ein verbundenes Geschäft bildet, kann der unter Verletzung einer Aufklärungspflicht oder durch Täuschung zum Gesellschaftsbeitritt veranlaßte Anleger sein Recht, jederzeit fristlos unter Forderung des ihm nach den Regeln des fehlerhaften Gesellschaftsbeitritts zustehenden Abfindungsguthabens aus der Anlagegesellschaft auszuscheiden, auch dem Rückzahlungsanspruch des Kreditinstituts entgegenhalten.

b) Die Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG (Rückforderungsdurchgriff, vgl. § 358 Abs. 4 Satz 3 BGB in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung) ist in Fällen des § 9 Abs. 3 VerbrKrG entsprechend anzuwenden.

BGB § 705; VerbrKrG (in der bis zum 30. September 2000 geltenden Fassung) § 9

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82
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100
BGH, 17.07.2003 - II ZR 335/00

Zur sekundären Darlegungslast des Bereicherungsschuldners hinsichtlich des Rechtsgrundes im Rahmen der Leistungskondiktion.

BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.

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83
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100
BGH, 14.07.2003 - II ZR 335/00

Zur sekundären Darlegungslast des Bereicherungsschuldners hinsichtlich des Rechtsgrundes im Rahmen der Leistungskondiktion.

BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.

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84
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100
BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

a) Der in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintretende Gesellschafter hat für vor seinem Eintritt begründete Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich auch persönlich und als Gesamtschuldner mit den Altgesellschaftern einzustehen.

b) Dieser Grundsatz gilt auch für Gesellschaften bürgerlichen Rechts, in denen sich Angehörige freier Berufe zu gemeinsamer Berufsausübung zusammengeschlossen haben. Ob für Verbindlichkeiten aus beruflichen Haftungsfällen dieser Gesellschaften eine Ausnahme zu machen ist, bleibt offen.

BGB § 705

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85
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100
BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 312/02

Sicherungsübereignung und Betriebsübergang

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Beklagten.

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86
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100
BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 162/02

Entgeltfortzahlung - Akkordgruppe

Tatbestand: Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagsvergütung.

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87
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100
BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 420/01

Durchgriffshaftung - Bevorrechtigte Forderung im Konkurs

Tatbestand: Die Parteien streiten über den konkursrechtlichen Rang von Ansprüchen, die aus konzernrechtlicher Durchgriffshaftung erwachsen und auf die Klägerin übergegangen sind.

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88
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100
BGH, 29.04.2002 - II ZR 330/00

Enthält ein Mietvertrag die Bestimmung, das Mietverhältnis, das zu einem festgelegten Zeitpunkt ende, verlängere sich jeweils um ein Jahr, wenn eine der Parteien dem nicht (fristgerecht) widerspreche, so wird der ursprüngliche Mietvertrag fortgesetzt, wenn ein solcher Widerspruch nicht erfolgt, nicht aber ein neuer Vertrag geschlossen.

HGB § 160 Fassung: 26. November 2001, BGB § 564

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89
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100
BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00

Zur Frage eines anteiligen Kostenerstattungsanspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ein Straßenanlieger der Gemeinde gegenüber die Herstellung einer Erschließungsanlage übernommen hat, durch die zugleich Grundstückszufahrten für weitere Anlieger geschaffen werden (Abgrenzung zu BGHZ 61, 359).

BGB §§ 677, 683, 670

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90
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100
BGH, 31.10.2001 - VIII ZR 60/01

Zur Frage der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dem UN-Kaufrecht unterliegende Verträge.

CISG Art. 14

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