Rechtsprechung zu § 149 HGB
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BFH, 25.06.2002 - IX R 47/98
1. Übernimmt im Rahmen der Liquidation einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft ein Gesellschafter das weitgehend aus einem einzigen Wirtschaftsgut bestehende Gesellschaftsvermögen im Wege der Übertragung von Aktiva und Passiva, liegt hierin keine Übernahme eines Unternehmens, sondern eine Gesamtrechtsnachfolge des verbleibenden Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft.
2. Als Gesamtrechtsnachfolger kann der verbleibende Gesellschafter - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - erhöhte Absetzungen nach den Bestimmungen des BerlinFG 1990 für von der Personengesellschaft noch vor der Liquidation durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen geltend machen.
BerlinFG 1990 § 14a Abs. 4, Abs. 5, Abs. 6, § 14b Abs. 1 Satz 1; HGB § 161 Abs. 2, § 145 Abs. 1, § 255 Abs. 2 Satz 1; EStG § 7 Abs. 4, Abs. 5
