Rechtsprechung zu § 162 HGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
7
BGH, 16.07.2001 - II ZB 23/00

a) Die (Außen-) Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann Kommanditistin einer Kommanditgesellschaft sein.

b) In einem solchen Falle sind neben der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solcher auch die ihr zum Zeitpunkt ihres Beitritts zu der Kommanditgesellschaft angehörenden Gesellschafter mit Namen, Geburtstag und Wohnort (entspr. § 106 Abs. 2 BGB) zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden; entsprechendes gilt für jeden späteren Wechsel in der Zusammensetzung der Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

BGB § 705; HGB §§ 162 Abs. 3, 106 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

2
von
7
BGH, 19.09.2005 - II ZB 11/04

An dem Erfordernis der vom Reichsgericht (RG, Beschl. v. 30. September 1944 - GSE 39/ 1943, DNotZ 1944, 195) als Beweismittel im Rahmen der registergerichtlichen Amtsprüfung (§ 12 FGG) der Sonderrechtsnachfolge in einen Kommanditanteil eingeführten sog. (negativen) "Abfindungsversicherung", die sich in langjähriger stetiger Praxis der meisten Registergerichte bewährt hat und die von den Antragstellern ohne Schwierigkeiten zu erbringen ist, ist im Interesse der Kontinuität der Rechtsprechung und der stetigen zügigen Abwicklung derartiger standardisierter registergerichtlicher Verfahren festzuhalten.

HGB § 162 Abs. 3; FGG § 12

Volltext bei lexetius.com

3
von
7
BGH, 17.12.2001 - II ZR 382/99

a) Ein Kommanditist, der ohne Verpflichtung im Außenverhältnis einen Gesellschaftsgläubiger freiwillig befriedigt hat, kann nicht nur die Gesellschaft nach § 110 HGB auf Aufwendungsersatz in Anspruch nehmen, sondern kann den Komplementär nach § 426 BGB in gleicher Weise in Anspruch nehmen, als hätte er selbst auch die Stellung eines Komplementärs.

b) Der ggfs. um den eigenen Verlustanteil zu kürzende Ersatzanspruch gegen den Mitgesellschafter besteht nur, wenn die Gesellschaft nicht in der Lage oder nicht bereit ist, den Aufwendungsersatzanspruch nach § 110 HGB zu erfüllen; dies ist bereits dann anzunehmen, wenn die Gesellschaft auf Aufforderung nicht zahlt (Klarstellung zu BGHZ 37, 299, 303 und Sen. Urt. v. 2. Juli 1979 - II ZR 132/ 78, NJW 1980, 339).

HGB §§ 110, 128, 162 Abs. 2; BGB § 426

Volltext bei lexetius.com

4
von
7
BFH, 12.02.2004 - IV R 70/02

1. Der Wechsel des Kommanditisten in die Rechtsstellung eines persönlich haftenden Gesellschafters findet im Zeitpunkt des betreffenden Gesellschafterbeschlusses statt.

2. Wird der Beschluss vor Ende des Wirtschaftsjahrs zivilrechtlich wirksam gefasst, unterliegen die dem Gesellschafter zuzurechnenden Verlustanteile dieses Wirtschaftsjahrs nicht der Ausgleichsbeschränkung des § 15a EStG, auch wenn der Antrag auf Eintragung ins Handelsregister erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs gestellt wird.

EStG § 15a Abs. 1; HGB §§ 107, 143 Abs. 2, 162 Abs. 3

Volltext bei lexetius.com

5
von
7
BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 75/00

Das für die in einer Sozietät zusammengeschlossenen Rechtsanwälte geltende Gebot, auf ihren Briefbögen die Namen sämtlicher (deutschen) Gesellschafter aufzuführen, ist wirksam.

BRAO § 59 Abs. 2; BORA § 10 Abs. 1 Satz 1

Volltext bei lexetius.com

6
von
7
BGH, 31.10.2001 - VIII ZR 60/01

Zur Frage der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dem UN-Kaufrecht unterliegende Verträge.

CISG Art. 14

Volltext bei lexetius.com

7
von
7
BGH, 08.11.1999 - II ZR 7/98

Tatbestand: Der Kläger, ein Rechtsanwalt, macht gegenüber der beklagten GmbH Ansprüche aus abgetretenem Recht ihres früheren Geschäftsführers Dr. W. G. (künftig: Zedent) geltend. Die Beklagte ist seit 1988 Komplementärin einer KG, die seither das von der Beklagten gegründete Druckereiunternehmen ...

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht