Rechtsprechung zu § 343 HGB
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BGH, 22.11.2005 - 1 StR 571/04
Zur Untreue durch Geldtransferleistungen innerhalb einer Unternehmensgruppe.
StGB § 266
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BGH, 20.01.2004 - XI ZR 69/02
a) Wird auf Auszahlung des aus der Abrechnung einer Forderung mit Gegenforderungen sich ergebenden Saldos oder eines Teils davon geklagt, so sind die zwischen den Parteien umstrittenen Gegenforderungen rechtlich unselbständige Abrechnungsposten und keine selbständigen Streitgegenstände.
b) Gibt das Berufungsgericht dem Zahlungsantrag in vollem Umfang statt, weist es aber dennoch in Verkennung des Streitgegenstandes die Klage teilweise ab, so ergibt sich daraus eine Beschwer des Klägers, die er mit der Revision beseitigen kann.
ZPO § 546 a. F.
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BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 299/98
a) Auch beim Kauf von Standard-Software ist die Kaufsache mangels anderweiter Vereinbarung dann "abgeliefert", wenn sie vom Verkäufer in Erfüllungsabsicht derart in den Machtbereich des Käufers gebracht wird, daß dieser sie auf das Vorhandensein von Mängeln untersuchen kann.
b) Haben die Parteien eines beiderseitigen Handelskaufs vereinbart, daß die fehlerhafte Ware vom Verkäufer nachgebessert werden soll, so hat der Käufer nach Beendigung der Nachbesserungsarbeiten zur Erhaltung seiner Rechte die Kaufsache unverzüglich erneut zu untersuchen und etwa verbliebene oder auch neue Mängel wiederum unverzüglich zu rügen.
