Rechtsprechung zu § 347 HGB
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BGH, 01.03.2007 - I ZR 79/04
Der Kommittent genügt im Falle einer Verkaufskommission seiner Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Verlust von Kommissionsgut während der Verwahrungszeit des Kommissionärs eingetreten ist, wenn er darlegt und beweist, dass er die zu verkaufenden Waren dem Kommissionär übergeben hat und dieser ihm die Waren nicht mehr herausgeben kann, obwohl er die Kommission nicht ausgeführt hat.
HGB § 390 Abs. 1
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BGH, 21.12.2005 - III ZR 9/05
a) Bei einem Verlust angelegter Gelder infolge Insolvenz der Anlagebank haftet der Beauftragte nicht verschuldensunabhängig auf Herausgabe nach § 667 BGB, sondern allein bei einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung auf Schadensersatz nach den §§ 280, 283 BGB.
b) Der gewerblich tätige Treuhänder darf ihm anvertraute größere Beträge in der Regel nicht bei einer Bank anlegen, bei der sie nur in dem gesetzlichen Mindestumfang für Einlagen in Höhe von 20. 000 € abgesichert sind.
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BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03
1. Der Geschäftsführer einer GmbH, die sich in städtischem Alleinbesitz befindet und deren wesentliche Geschäftstätigkeit die Versorgung der Einwohner mit Fernwärme ist, ist Amtsträger gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) StGB, wenn die Stadt die Geschäftstätigkeit im öffentlichen Interesse steuert.
2. Liegen wegen einer Veränderung der Strafdrohung die Voraussetzungen der Ruhensvorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB vor, so ist § 2 Abs. 3 StGB zu beachten.
StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c), § 78 b Abs. 4
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BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01
Ein Kündigungsrecht des Reisenden wegen nicht voraussehbarer höherer Gewalt besteht auch dann, wenn mit dem Eintritt des schädigenden Ereignisses (hier: Hurrikan im Zielgebiet in der Karibik) mit erheblicher, und nicht erst dann, wenn mit ihm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist.
BGB § 651 j
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BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R
Einkommensanrechnung - Hinterbliebenenrente - prognostiziertes Erwerbseinkommen - Aufhebung eines Anrechnungsbescheides
Anrechnungs-Verwaltungsakte, die auf hypothetisch bestimmtem Erwerbseinkommen beruhen (§ 18d Abs. 2 SGB 4), können wegen anfänglicher Unrichtigkeit nur dann aufgehoben werden, wenn die bei Bescheiderlaß objektiv verfügbaren Erkenntnisse die Richtigkeit der Hypothese im nachhinein als ausgeschlossen erscheinen lassen.
