Rechtsprechung zu § 354a HGB
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BGH, 25.11.1999 - VII ZR 22/99
Ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel, wonach eine Forderung gegen den Verwender ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten werden darf, wirksam, so darf der Verwender später seine Zustimmung nicht unbillig verweigern.
BGB §§ 399
