Rechtsprechung zu § 360 HGB
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BGH, 07.07.2005 - I ZB 7/05
Der Einwand des Schuldners, die im Zug-um-Zug-Urteil als Gegenleistung konkret bezeichnete Sache sei mit einem Mangel behaftet, ist vom Gerichtsvollzieher nicht zu berücksichtigen.
ZPO § 756
