Rechtsprechung zu § 362 HGB
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BGH, 15.03.2005 - XI ZR 338/03

Ein Überweisungsbetrag ist bei der Bank des Überweisungsempfängers eingegangen, wenn die Bank buchmäßige Deckung, bei einer innerbetrieblichen Überweisung durch Belastung des Kontos des Überweisenden, erlangt hat. Dafür ist im elektronischen Datenverkehr, in dem die Daten der Kontobelastung zunächst ohne Zutun und ohne Überprüfungsmöglichkeit der Bank in deren Datenbestand übertragen werden, außer der Belastungsbuchung eine Nachdisposition durch die Bank erforderlich.

BGB §§ 676 f, 676 g

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BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01

Arbeitnehmerbegriff - Kommissionär

Tatbestand: Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und hierbei insbesondere über die Frage, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

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