Rechtsprechung zu § 407 HGB
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BGH, 07.07.2005 - I ZR 24/02
Bei einer Auftragserteilung an einen Konzern, in dem mehrere rechtlich selbständige Unternehmen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen zusammengefaßt sind, entspricht es in der Regel dem Interesse des Auftraggebers, daß der beabsichtigte Vertrag mit der Gesellschaft innerhalb des Konzerns zustande kommt, die mit der nachgefragten Tätigkeit tatsächlich betraut ist.
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BGH, 28.06.2001 - I ZR 13/99
Die Haftungsfreizeichnung des Spediteur-Frachtführers nach § 52 Buchst. a Satz 2 i. V. mit § 52 Buchst. c ADSp a. F. weicht im Bereich des Straßengüterverkehrs unangemessen von der gesetzlichen Haftung nach § 413 Abs. 1, §§ 429 ff. HGB a. F. ab und verstößt deshalb insoweit gegen § 9 AGBG.
AGBG § 9 Bm, Cl; HGB § 413 Abs. 1, § 429 Abs. 1, § 431 (Fassung bis 30. Juni 1998); ADSp § 52 Buchst. a, § 52 Buchst. c (Fassung 1. Januar 1993)
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BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98
a) Der bei Ausfüllung eines internationalen Luftfrachtbriefs ausdrücklich als Absender (Shipper) Bezeichnete wird grundsätzlich selbst dann Vertragspartei des Luftfrachtvertrages, wenn der für ihn handelnde "Agent" ein Speditionsunternehmen betreibt.
b) Übergibt der Luftfrachtführer das Frachtgut freiwillig in die Hand eines Dritten, so besteht die Obhut des Luftfrachtführers (Art. 18 Abs. 2 WA) jedenfalls im Kernbereich der Luftbeförderung im Regelfalle fort.
c) Unter "Leuten" i. S. des Art. 20 WA sind in der Regel auch Monopolunternehmen zu verstehen, deren sich der Luftfrachtführer zur Ausführung der ihm aufgetragenen Luftbeförderung arbeitsteilig bedient. Auf eine nähere Weisungsbefugnis des Luftfrachtführers kommt es nicht an.
d) Liegt nach den Umständen des Falles ein grob fahrlässiges Organisationsverschulden i. S. des Art. 25 WA mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahe, ist der Luftfrachtführer zur Vermeidung prozessualer Nachteile grundsätzlich gehalten, ein Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag auszugleichen.
WA Art. 18, 20 Abs. 2, Art. 25
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BGH, 21.01.1999 - I ZR 158/96
Die in einem transportrechtlichen Rahmenvertrag zwischen einem Großverlader und einem Speditionsunternehmen enthaltene Abrede "Die Entgelte für die Speditions- und Transportleistungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei die jeweiligen Mindesttarife als vereinbart gelten" ist - unter der Geltung des bis zum 31. Dezember 1993 bestehenden Tarifzwangs im Güterfernverkehr - grundsätzlich als Einigung über einen bestimmten Satz der Beförderungskosten i. S. von § 413 Abs. 1 Satz 1 HGB a. F. auszulegen (§§ 133, 157 BGB).
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BGH, 14.02.2008 - I ZR 183/05
Der Begriff des Beförderungsvertrages im Sinne von Art. 1 CMR ist autonom und damit losgelöst von den nationalen Begrifflichkeiten zu bestimmen. Die Fixkostenspedition unterfällt dem Geltungsbereich der CMR, unabhängig davon, ob dies in nationalen (unvereinheitlichten) Rechtsvorschriften ausdrücklich bestimmt ist.
CMR Art. 1
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BGH, 25.10.2007 - I ZR 151/04
Bei der Ermittlung des hypothetischen Teilstreckenrechts gemäß § 452a Satz 1 HGB ist darauf abzustellen, welche Vereinbarung die Parteien des Multimodalvertrages (§ 452 HGB) getroffen hätten. Haben sowohl der Warenversender als Auftraggeber als auch das mit der Besorgung des Transports beauftragte Speditionsunternehmen ihre Hauptniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland und ist keine engere Verbindung des hypothetischen Teilstreckenvertrags mit einem anderen Staat erkennbar, so kann daraus nach Art. 28 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 EGBGB auf die Vereinbarung deutschen Rechts geschlossen werden.
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BGH, 13.09.2007 - I ZR 155/04
Zur Frage der Rechtswirkung eines Hinweises in dem Schreiben des Frachtführers an den Absender wegen des Verlusts von Frachtgut, mit der Einlösung eines beigefügten Schecks seien alle Ansprüche aus diesem Schaden abgegolten.
Bei einem Frachtvertrag lässt sich die Mitverursachung des durch Verlust des Gutes entstandenen Schadens durch den Absender nicht mit der Begründung verneinen, für den Frachtführer habe angesichts des sehr hohen spezifischen Gewichts der Sendung und der Angaben über den Absender und den Empfänger ("Edelmetaal" und "Kunstprägeanstalt") kein Zweifel über den zumindest möglichen hohen Wert bestehen können.
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BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 777/06
Arbeitnehmerähnliche Person - Kündigungsfrist
Tatbestand: Die Parteien streiten nur noch über die Dauer der Kündigungsfrist.
