Rechtsprechung zu § 407 HGB
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BGH, 26.04.2007 - I ZR 31/05

Besteht zwischen den Parteien eines Frachtvertrages Streit darüber, ob der beim Empfänger nicht angekommene Teil der Sendung überhaupt in die Obhut des Frachtführers gelangt ist, kann nicht auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises zurückgegriffen werden. Da die Parteien über den Grund der Haftung streiten, scheidet auch eine Anwendung des § 287 ZPO aus. Der Anspruchsteller hat daher in einem solchen Fall den vollen Beweis dafür zu erbringen, dass der nicht beim Empfänger angekommene Teil der Sendung in die Obhut des Frachtführers gelangt ist.

CMR Art. 17 Abs. 1, Art. 29; ZPO § 286

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BGH, 13.07.2006 - I ZR 245/03

Hat ein Warenversender positive Kenntnis davon, dass die zur Beförderung aufgegebene Sendung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Frachtführers sogenanntes Verbotsgut enthält, und klärt er den Frachtführer hierüber vor Vertragsschluss nicht auf, kann dies bei einem Verlust der Sendung im Rahmen der Abwägung der Verursachungsbeiträge auch zu einem vollständigen Ausschluss der Haftung des Transportunternehmers führen.

HGB § 425 Abs. 2

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BGH, 14.06.2006 - I ZR 75/03

1. Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung kann es genügen, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können.

2. Zur Haftung des Beförderers für den Verlust von "nicht bedingungsgerechten" Sendungen im Sinne seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

AGBG § 2 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 305 Abs. 2 Nr. 2; HGB § 435

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BGH, 15.12.2005 - I ZR 9/03

Für einen im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Transportrechtsreformgesetzes noch nicht verjährten transportrechtlichen Anspruch (hier: nach der KVO) gilt, sofern er nach dem neuen Recht einer längeren Verjährung unterliegt als nach dem früheren Recht, die neuere längere Verjährungsfrist.

EGBGB Art. 169 Abs. 1; KVO § 40; HGB §§ 435, 439 Abs. 1 Satz 2

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BGH, 01.12.2005 - I ZR 103/04

Durch einen Verzicht auf die Durchführung von Schnittstellenkontrollen kann von der gesetzlichen Haftungsregelung nur im Wege einer im Einzelnen ausgehandelten Vereinbarung und nicht durch eine vorformulierte Bestimmung in Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Frachtführers abgewichen werden.

HGB § 449 Abs. 2 Satz 1, §§ 425, 426

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BSG, 22.06.2005 - 12 KR 28/03

Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - Transportvertrag

Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger bei der beigeladenen S-GmbH und deren Rechtsvorgängerin (im Folgenden einheitlich: S-GmbH) versicherungs- und beitragspflichtig beschäftigt war.

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BGH, 03.03.2005 - I ZR 273/02

Die Haftung der Deutschen Post AG beim Verlust eines bei ihr aufgegebenen Wertpakets, das für einen Empfänger in einem anderen den Verträgen vom 14. September 1994 des Weltpostvereins beigetretenen Staat bestimmt ist, ist der Höhe nach auf den vom Absender angegebenen Wert beschränkt (Ergänzung zu BGHZ 153, 327 ff.).

PostG 1997 § 3; Postpaketübereinkommen 1994 Art. 26 Nr. 3. 1

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BFH, 24.08.2004 - VII R 50/02

1. "Beförderungspapier" i. S. des Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/ 87 ist nur eine über den den Transport der Ware betreffenden Frachtvertrag ausgestellte Urkunde, die den ganzen Transportweg abdeckt, nicht auch ein Dokument, aus dem lediglich hervorgeht, dass die Ware an einen Frachtführer übergeben worden ist. Eine lediglich von dem Frachtführer unterzeichnete Übernahmequittung auf dem CMR-Formular genügt als Nachweis der Beförderung der Erstattungsware zum Drittlandsempfänger deshalb nicht.

2. Es bleibt offen, ob eine etwaige Verletzung sich für das HZA aus § 25 VwVfG ergebender Verfahrenspflichten dazu führt, dass trotz Fehlens der gemeinschaftsrechtlich festgelegten Erstattungsvoraussetzungen Ausfuhrerstattung zu gewähren ist.

VO (EWG) Nr. 3665/ 87 Art. 16 Abs. 1, Art. 18 Abs. 3, Art. 23 Abs. 1, Art. 47 Abs. 2; CMR Art. 6; VwVfG §§ 25, 28, 45, 46; FGO § 100 Abs. 1, § 118 Abs. 2

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BSG, 19.08.2003 - 2 U 38/02

Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige Beschäftigung - Gesamtbild - Menü-Bringer - eigener Pkw

Tatbestand: Streitig ist, ob die vom Kläger am 1. Juli 1997 erlittenen Verletzungen Folgen eines Arbeitsunfalls sind; strittig ist insbesondere, ob der Kläger damals als "Beschäftigter" unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand.

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BGH, 08.05.2002 - I ZR 34/00

Zum Umfang der Einlassungspflicht des Spediteurs, wenn aufgrund unzureichender Sicherung der Ladung Transportgut beschädigt wurde.

ADSp § 51 Buchst. b Satz 2 (Fassung: 1. Januar 1993)

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