Rechtsprechung zu § 416 HGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
1
BGH, 22.04.1999 - I ZR 37/97

1. Zur Verpflichtung des Berufungsgerichts nach § 139 Abs. 1 ZPO, den Beklagten auf mangelnde Substantiierung seines Verteidigungsvorbringens hinzuweisen.

2. Das gesetzliche Pfandrecht des Lagerhalters (§ 421 HGB a. F.), auf das gemäß § 1257 BGB die Vorschriften über das durch Rechtsgeschäft bestellte Pfandrecht entsprechende Anwendung finden, gewährt dem Pfandrechtsgläubiger gegenüber dem auf Eigentum gestützten Verlangen des Verpfänders auf Herausgabe der Pfandsache grundsätzlich ein absolutes Besitzrecht (§ 986 Abs. 1 Satz 1 BGB) mit der Folge, daß die Herausgabeklage als unbegründet abzuweisen ist, solange die Besitzberechtigung besteht.

ZPO § 139 Abs. 1; BGB § 986 Abs. 1 Satz 1, § 1257; HGB a. F. § 421

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht