Rechtsprechung zu § 417 HGB
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BGH, 28.10.2004 - I ZR 38/02

Das Belassen der gekauften Ware in einem ausländischen Lagerhaus, in dem sie sich bereits im Zeitpunkt ihres Erwerbs befindet, ist nicht mit einer vom Wareninteressenten verfügten Lagerung im Ausland i. S. von Nr. 5. 4. 2 SVS/ RVS gleichzusetzen.

SVS/ RVS a. F. Nr. 5. 4. 2

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BGH, 22.04.1999 - I ZR 37/97

1. Zur Verpflichtung des Berufungsgerichts nach § 139 Abs. 1 ZPO, den Beklagten auf mangelnde Substantiierung seines Verteidigungsvorbringens hinzuweisen.

2. Das gesetzliche Pfandrecht des Lagerhalters (§ 421 HGB a. F.), auf das gemäß § 1257 BGB die Vorschriften über das durch Rechtsgeschäft bestellte Pfandrecht entsprechende Anwendung finden, gewährt dem Pfandrechtsgläubiger gegenüber dem auf Eigentum gestützten Verlangen des Verpfänders auf Herausgabe der Pfandsache grundsätzlich ein absolutes Besitzrecht (§ 986 Abs. 1 Satz 1 BGB) mit der Folge, daß die Herausgabeklage als unbegründet abzuweisen ist, solange die Besitzberechtigung besteht.

ZPO § 139 Abs. 1; BGB § 986 Abs. 1 Satz 1, § 1257; HGB a. F. § 421

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BGH, 15.10.2001 - II ZR 22/01

Nummer 16. 3 ADSp n. F. gilt - wie schon § 21 Satz 1 ADSp a. F. (vgl. Sen. Urt. v. 16. Oktober 1995 - II ZR 120/ 94, WM 1996, 194, 195) auch für Seefrachtverträge.

ADSp Nr. 16. 3 Fassung: 1998

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