Rechtsprechung zu § 463 HGB
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BGH, 07.07.2005 - I ZR 24/02

Bei einer Auftragserteilung an einen Konzern, in dem mehrere rechtlich selbständige Unternehmen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen zusammengefaßt sind, entspricht es in der Regel dem Interesse des Auftraggebers, daß der beabsichtigte Vertrag mit der Gesellschaft innerhalb des Konzerns zustande kommt, die mit der nachgefragten Tätigkeit tatsächlich betraut ist.

BGB §§ 133, 157

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BGH, 18.04.2002 - IX ZR 219/01

Erteilt der Schuldner innerhalb des Zeitraums des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO einem Frachtführer unter Überlassung des Transportgutes einen neuen Frachtauftrag, gilt der Erwerb des Frachtführerpfandrechts auch für offene unbestrittene Altforderungen aus früheren Transportgeschäften als kongruent.

InsO § 131; HGB § 441

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