Rechtsprechung zu § 467 HGB
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BGH, 03.03.2005 - III ZR 273/03

a) Zum Adressaten der Bekanntgabepflicht nach § 327 Satz 3 AO.

b) Durch die Bekanntgabepflicht wird der Eigentümer von Waren, die der Sachhaftung nach § 76 AO unterliegen, auch dann geschützt, wenn er nicht selbst Vollstreckungsschuldner und damit Adressat ist.

BGB § 839; AO §§ 76, 253, 327

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