Rechtsprechung zu § 60 HGB
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BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06

Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

1. Das in den §§ 60, 61 HGB für Handlungsgehilfen geregelte Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses gilt für alle Arbeitnehmer. Es schützt auch Arbeitgeber, die kein Handelsgewerbe betreiben.

2. Solche Arbeitgeber können in analoger Anwendung von § 61 Abs. 1 HGB die einem Prinzipal bei einem Wettbewerbsverstoß eines Handlungsgehilfen zustehenden Ansprüche geltend machen. Für die Verjährung der Ansprüche gilt die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB.

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BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99

Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

Die dreimonatige Verjährungsfrist nach § 61 Abs. 2 HGB gilt nicht nur für Schadenersatz- und Herausgabeansprüche nach § 61 Abs. 1 HGB, sondern für alle Ansprüche des Arbeitgebers, die dieser aus Wettbewerbsverstößen des Arbeitnehmers nach § 60 HGB herleitet. Sie ist daher auch dann anzuwenden, wenn konkurrierende Schadenersatzansprüche aus einer unerlaubter Handlung nach § 823 BGB oder wegen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung nach § 826 BGB geltend gemacht werden.

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BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

Ein Auszubildender unterliegt während des Bestandes des Ausbildungsverhältnisses einem Wettbewerbsverbot. Verletzt er dieses schuldhaft, ist er schadensersatzpflichtig.

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BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 662/06

Sonderkündigungsrecht bei selbständiger Tätigkeit

Das Sonderkündigungsrecht nach § 12 KSchG steht dem Arbeitnehmer nicht zu, wenn er während des Kündigungsschutzprozesses eine selbständige Tätigkeit aufgenommen hat.

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BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

Allgemeiner Auskunftsanspruch

1. Ein Arbeitgeber hat dem vertraglich am Umsatz beteiligten Arbeitnehmer Auskunft über die Verteilung der in dem Auftragsgebiet des Arbeitnehmers eingegangenen Aufträge zu erteilen, wenn die durch Tatsachen gestützte Besorgnis gerechtfertigt ist, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Zuteilung der Aufträge benachteiligt hat.

2. Hat bei einer Stufenklage das erstinstanzliche Gericht die Klage insgesamt abgewiesen und verurteilt das Berufungsgericht entsprechend der ersten Stufe zur Auskunftserteilung, so ist es dem Berufungsgericht nicht verwehrt, die Rechtssache in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen (Anschluß an BGH 22. Mai 1981 - I ZR 34/ 79 - NJW 1982, 235; BAG 26. Februar 1969 - 4 AZR 267/ 68 - AP HGB § 87c Nr. 3).

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BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 481/06

Erstattung für Lohnausgleich und Urlaubsvergütung

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) dem Kläger für die Zeit vom 1. April 1991 bis zum 31. Dezember 1994 einen Lohnausgleichsbetrag iHv. 16. 332, 54 DM sowie für die Jahre 1993 und 1994 Urlaubsvergütung iHv. 105. 270, 60 DM zu ...

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BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

Betriebsbedingte Kündigung

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer auf betriebliche Gründe gestützten ordentlichen Kündigung.

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BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

1. Hat der Arbeitnehmer auf Grund einer Rahmenvereinbarung im Arbeitsvertrag Anspruch auf einen Bonus in bestimmter Höhe, wenn er die von den Arbeitsvertragsparteien für jedes Kalenderjahr gemeinsam festzulegenden Ziele erreicht, steht ihm wegen entgangener Bonuszahlung Schadensersatz zu, wenn aus vom Arbeitgeber zu vertretenden Gründen für ein Kalenderjahr keine Zielvereinbarung getroffen wurde.

2. Der für den Fall der Zielerreichung zugesagte Bonus bildet die Grundlage für die Schadensermittlung.

3. Trifft auch den Arbeitnehmer ein Verschulden am Nichtzustande- kommen der Zielvereinbarung, ist dieses Mitverschulden angemessen zu berücksichtigen.

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BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

Freistellung von der Arbeit

Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist unter Anrechnung bestehender Urlaubsansprüche von der Arbeit frei und bittet er den Arbeitnehmer zugleich, ihm die Höhe des während der Freistellung erzielten Verdienstes mitzuteilen, überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die zeitliche Festlegung der Urlaubszeit und gerät während der verbleibenden Zeit gem. § 293 BGB in Annahmeverzug.

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BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 65/05

Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Zahlung einer Vertragsstrafe.

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