Rechtsprechung zu § 64 HGB
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BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95

Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, nach der ein angestellter Außendienstmitarbeiter neben seinem Fixum Provisionen nach Erreichen einer Jahressollvorgabe erhält, kann bei Fehlen einer Regelung für den Fall unterjähriger Beschäftigung durch Vertragsauslegung zu ergänzen sein. Da Arbeitsvertragsparteien regelmäßig keine rechtswidrigen oder nichtigen Arbeitsvertragsbedingungen verabreden wollen, ist eine ergänzende Vertragsauslegung geboten, wenn die Vereinbarung der Parteien ohne die Ergänzung gegen § 622 Abs. 6 BGB verstößt. Davon ist auszugehen, wenn der Angestellte bei Ausübung des gesetzlichen Kündigungsrechts zum Ende des ersten Halbjahres wegen der Höhe der Jahressollvorgabe keinerlei Provisionsansprüche erwirbt.

HGB § 59, § 64 Abs. 2, § 65, § 87 Abs. 1, Abs. 3, § 87c; BGB § 133, § 157, § 622 Abs. 6

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BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 910/06

Verjährung - unzulässige Rechtsausübung

Tatbestand: Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug.

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