Rechtsprechung zu § 74c HGB
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BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 739/97
1. Der vertragliche Anspruch auf Karenzentschädigung bleibt im Interesse der Mobilität dem Arbeitnehmer anrechnungsfrei erhalten, soweit er zusammen mit dem anderweitigen Erwerb nach § 74 c Abs. 1 HGB 110 % oder im Falle einer notwendigen Wohnsitzverlegung 125 % des früheren Arbeitsentgelts nicht übersteigt. Mit der erhöhten Anrechnungsfreigrenze von 125 % werden die Mehraufwendungen ausgeglichen, die der Arbeitnehmer durch den Umzug erleidet. Außerdem wird ein Anreiz geschaffen, sich nach einer neuen Arbeit umzusehen (Anschluß an BAG Urteil vom 17. 05. 1988 - 3 AZR 482/ 86 - AP Nr. 14 zu § 74 c HGB).
2. Ein Arbeitnehmer ist durch das Wettbewerbsverbot gezwungen, seinen Wohnsitz zu verlegen, wenn er nur außerhalb seines bisherigen Wohnorts eine Tätigkeit ausüben kann, die nach Art, Vergütung und beruflichen Chancen seiner bisherigen Tätigkeit nahekommt (Fortführung des BAG Urteils vom 10. 09. 1985 - 3 AZR 31/ 84 - AP Nr. 12 zu § 74 c HGB). Ist am bisherigen Wohnsitz ein Unternehmen ansässig, bei dem die Aufnahme einer Tätigkeit dem Arbeitnehmer verboten ist, so muß der Arbeitnehmer nicht nachweisen, daß er - das nachvertragliche Wettbewerbsverbot hinweggedacht - bei diesem auch tatsächlich eine Anstellung gefunden hätte (Fortführung des Senatsurteils vom 08. 11. 1994 - 9 AZR 4/ 93 - AP Nr. 17 zu § 74 c HGB).
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BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03
Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots
1. Unterbleibt die in § 74 Abs. 1 HGB vorgesehene Übergabe der Originalurkunde über ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot, hindert dies den Arbeitnehmer nicht daran, sich auf das Wettbewerbsverbot zu berufen, soweit die dort ebenfalls vorgesehene Schriftform eingehalten ist.
2. Die Pflicht zur Zahlung einer Karenzentschädigung entfällt nicht deshalb, weil der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.
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BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05
Karenzentschädigung - Anrechnung von Überbrückungsgeld
Tatbestand: Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Karenzentschädigung für die Zeit von Januar bis März 2004.
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BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 558/01
Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel in außergerichtlichem Vergleich
Tatbestand: Die Parteien streiten über eine Karenzentschädigung aus einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.
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BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96
Gründe: A. Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden betreffen die auf § 128 a des Arbeitsförderungsgesetzes und jetzt § 148 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch beruhende Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erstattung von Arbeitslosengeld, das die Bundesanstalt für ...
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BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 316/01
Prozeßvergleich - Auslegung
Tatbestand: Die Parteien streiten im Revisionsverfahren noch über einen von der Beklagten erhobenen Auskunftsanspruch.
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BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01
Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft
Tatbestand: Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche für Oktober 1999. Mit der Widerklage begehrt der Beklagte Auskunft über anderweitig erzielten Verdienst des Klägers.
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BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R
Gründe: I. Die Beteiligten streiten um die Erstattung von Arbeitslosengeld [Alg] (nebst Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung), das die Beklagte dem ehemaligen Arbeitnehmer der Klägerin F. H. (F. H.) für den Zeitraum vom 2. Januar 1995 bis 31. August 1995 gezahlt hat.
