Rechtsprechung zu § 92a HGB
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BAG, 15.02.2005 - 5 AZB 13/04
Arbeitnehmerbegriff - Vermögensberater
Nach § 5 Abs. 3 ArbGG ist die Verdienstgrenze von monatlich 1. 000, 00 Euro im Durchschnitt der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses auch dann maßgebend, wenn der Handelsvertreter in diesen Monaten nicht gearbeitet und nichts verdient hat.
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BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00
Ausbildungskosten - selbständige Handelsvertreterin
1. § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG stellt die von ihr erfaßten selbständigen Einfirmenvertreter Arbeitnehmern lediglich prozessual gleich. Die Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften oder Grundsätze auf das Rechtsverhältnis eines selbständigen Einfirmenvertreters regelt diese Vorschrift nicht.
2. Eine Vereinbarung, nach der ein Handelsvertreter dem Unternehmer Schulungskosten anteilig zu erstatten hat, soweit das Vertragsverhältnis vor Ablauf bestimmter Fristen endet, unterliegt einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG.
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BGH, 12.02.2008 - VIII ZB 3/07
Für die Ermittlung der während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Durchschnitt monatlich bezogenen Vergütung sind alle unbedingt entstandenen Vergütungsansprüche des Handelsvertreters zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang sie erfüllt sind.
ArbGG § 5 Abs. 3 Satz 1
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BGH, 25.10.2000 - VIII ZB 30/00
Gründe: I. Die Klägerin handelt mit Kraftstoffen und Mineralölen, die sie über ein eigenes regionales Tankstellennetz absetzt. Die Verwaltung von zunächst sechs, später vier dieser Tankstellen hatte sie mit - inhaltsgleichen - Verträgen vom 1. Juli 1998 der Fa. B. GbR übertragen; nach dem ...
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BGH, 12.02.2008 - VIII ZB 51/06
Im Geschäftsbetrieb des Handelsvertreters entstandene Aufwendungen, die von dem Unternehmer nicht zu erstatten sind, bleiben bei der Ermittlung der während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Durchschnitt monatlich bezogenen Vergütung unberücksichtigt.
ArbGG § 5 Abs. 3 Satz 1
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BAG, 27.06.2001 - 5 AZR 561/99
Kurierdienstfahrer
Ein Kurierdienstfahrer, der allein entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang er tätig werden will, und für ausgeführte Frachtaufträge das volle vom Auftraggeber zu leistende Entgelt erhält, ist kein Arbeitnehmer des Unternehmens, das die Frachtaufträge annimmt und an die Kurierdienstfahrer weitergibt.
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BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99
Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters
1. Wird mit dem Kündigungsschutzantrag gem. § 4 KSchG das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der Kündigung geltend gemacht, ist die Klage als unbegründet abzuweisen, wenn zwischen den Parteien kein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
2. Schließen sich mehrere selbständige Versicherungsvertreter zur gemeinsamen Berufsausübung in einer Agentur zusammen, begründet die in dem Gesellschaftsvertrag vereinbarte wechselseitige Verpflichtung der Partner zur Einbringung ihrer vollen Arbeitskraft regelmäßig keine entsprechende Verpflichtung im Verhältnis zu dem Versicherungsunternehmen, mit dem alle Partner individuelle Agenturverträge geschlossen haben.
