Rechtsprechung zu § 4 IFG
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BVerwG, 15.10.2007 - 7 B 9.07
Amtliche Informationen; Anspruch auf freien Zugang; Industrie- und Handelskammern; Gesetzgebungskompetenz der Länder; Regelung des Verwaltungsverfahrens.
Das (Bundes-) Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) schließt die Befugnis der Länder nicht aus, durch ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz Ansprüche auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb konkreter Verwaltungsverfahren auch gegenüber Industrie- und Handelskammern einzuräumen (hier entschieden für das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen).
GG Art. 72 Abs. 1 a. F., Art. 74 Abs. 1 Nr. 11, Art. 84 Abs. 1 a. F.; IHKG § 12 Abs. 1; IFG NRW § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1
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BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05
Anspruch auf Akteneinsichtsrecht nach Landesrecht, landesrechtlich geregelte Geheimhaltungspflicht, Verhältnis zum in-camera-Verfahren nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO.
1. Zu den nach § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich vorzulegenden Urkunden oder Akten gehören auch die behördlichen Akten, in die Einblick zu nehmen die Fachbehörde unter Berufung auf etwaige im jeweiligen Fachgesetz normierte Geheimhaltungsgründe abgelehnt hat.
2. Die in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO vorgeschriebene Ermessenserwägung der obersten Aufsichtsbehörde stellt im Verhältnis zu den allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften einschließlich der Ausnahmeregelungen der §§ 9 ff. des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) eine prozessuale Spezialnorm dar.
