Rechtsprechung zu § 108 InsO
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BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 975/06

Abfindungszahlung in der Insolvenz

Der Anspruch auf Abfindung, der auf einer Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Arbeitnehmer beruht, ist grundsätzlich nur Insolvenzforderung nach § 38 InsO und nicht Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, auch wenn er erst nach Insolvenzeröffnung entsteht.

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BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 645/03

Altersteilzeitarbeit und Betriebsübergang in der Insolvenz

Tatbestand: Die Beklagte hat in der Insolvenz einen Betriebsteil erworben. Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte als Betriebsteilerwerberin in die Rechte und Pflichten aus dem vor Insolvenzeröffnung begründeten Altersteilzeitarbeitsverhältnis in der Weise eingetreten ist, dass sie auch ...

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BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

Altersteilzeit in der Insolvenz

1. Wird Altersteilzeitarbeit im Blockmodell geleistet, sind die in der Arbeitsphase für die Zeit vor der Insolvenzeröffnung erarbeiteten Ansprüche Insolvenzforderungen. Die für die Zeit danach erarbeiteten Ansprüche sind dagegen Masseforderungen.

2. Zahlungen, die der Arbeitgeber während der Freistellungsphase "spiegelbildlich" zu dem Teil der Arbeitsphase zu leisten hat, für den Masseforderungen entstanden sind, sind ebenfalls Masseforderungen.

3. Die Masseforderungen umfassen sowohl das fortzuzahlende hälftige Arbeitsentgelt als auch den Aufstockungsbetrag.

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BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 1087/06

Masseverbindlichkeit durch Verwertungsvereinbarung

Stimmt ein vorläufiger Insolvenzverwalter ohne Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis einer Betriebsvereinbarung zu, nach der ein verpfändetes Kontoguthaben zur Befriedigung von Restansprüchen der Arbeitnehmer aus einem Sozialplan dienen soll, und führt er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und seiner Bestellung zum Insolvenzverwalter im Zusammenwirken mit den anderen Beteiligten diese Betriebsvereinbarung durch, kommt eine Verwertungsvereinbarung zustande, die in den Grenzen des Kontoguthabens Masseverbindlichkeiten gegenüber den begünstigten Arbeitnehmern gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet.

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BGH, 21.12.2006 - IX ZR 7/06

Die Aufrechnungsmöglichkeiten nach § 95 Abs. 1 InsO werden durch § 110 Abs. 3 InsO nicht beschränkt.

InsO § 95 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Nr. 1, § 110 Abs. 3

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BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05

Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung

Ein in einem Tarifvertrag für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Grund von Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehener Abfindungsanspruch ist auch dann bloße Insolvenzforderung iSv. § 38 InsO, wenn die Kündigung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter erklärt wird.

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BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

1. Geht ein Betrieb in der Insolvenz über, hat der Betriebserwerber für die Erfüllung bestehender Urlaubsansprüche einzutreten.

2. Das gilt auch für übertragene Urlaubsansprüche und für Ansprüche auf Ersatz für verfallenen Urlaub.

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BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

1. Die vom Insolvenzverwalter formgerecht angezeigte Masseunzulänglichkeit ist für das Prozeßgericht bindend; Altmasseverbindlichkeiten können danach nicht mehr mit der Leistungsklage verfolgt werden (im Anschluß an BAG ZIP 2002, 628).

2. Der Insolvenzverwalter nimmt die Gegenleistung aus einem Dauerschuldverhältnis in Anspruch, indem er diese Leistung nutzt, obwohl er das pflichtgemäß hätte verhindern können. Die Entgegennahme einer fälligen Untermietzahlung vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit ist keine Nutzung in dem anteilig mit abgegoltenen Zeitraum danach.

3. Reicht die nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit zu erwirtschaftende Insolvenzmasse nicht aus, um alle Neumassegläubiger voll zu befriedigen, ist auf den Einwand des Insolvenzverwalters hin auch für diese Gläubiger nur noch eine Feststellungsklage zulässig; die Voraussetzungen sind vom Verwalter im einzelnen darzulegen und erforderlichenfalls nachzuweisen.

InsO § 55 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 2, § 90 Abs. 2 Nr. 3, § 208 Abs. 1 und 2, § 209 Abs. 1 Nr. 2, § 209 Abs. 1 Nr. 3, § 209 Abs. 2 Nr. 3, § 210

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BGH, 01.03.2007 - IX ZR 81/05

a) Der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters einer beweglichen Sache ist von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an zur Herausgabe der Mietsache an den Vermieter verpflichtet, wenn er nicht die Erfüllung des Mietvertrages wählt.

b) Der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Rückgabe der Mietsache ist grundsätzlich eine Insolvenzforderung.

c) Hat der Verwalter die Mietsache nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens genutzt, ohne die Erfüllung des Mietvertrages zu verlangen, stellt der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung eine Masseforderung dar.

BGB §§ 546, 546a; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 103

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BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 619/06

Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

Tatbestand: Die Parteien streiten im vorliegenden Verfahren darüber, ob ihr vor dem Landesarbeitsgericht anhängiger Kündigungsrechtsstreit durch das von der Beklagten beantragte Reorganisationsverfahren nach Chapter (Chap.) 11 des U. S.-Bankruptcy Code (BC) unterbrochen ist.

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