Rechtsprechung zu § 108 InsO
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BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren
Ein Antrag des Arbeitgebers nach Chapter 11 des U. S.-Bankruptcy Code und das dadurch automatisch ausgelöste Reorganisationsverfahren unterbricht den Kündigungsschutzprozess.
Die Aufnahme dieses Rechtsstreits durch den Kläger beendet jedoch die Unterbrechung. Für die Fortsetzung des Kündigungsschutzprozesses bedarf es nicht einer gerichtlichen Aufhebung des U. S.-amerikanischen Verfahrensstillstandes.
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BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03
Hat der Schuldner Forderungen auf Vergütung gegen die kassenärztliche Vereinigung abgetreten oder verpfändet, so ist eine solche Verfügung unwirksam, soweit sie sich auf Ansprüche bezieht, die auf nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachten ärztlichen Leistungen beruhen.
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BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03
a) Ein Insolvenzverwalter des Vermögens einer GmbH ist befugt, einen wichtigen Grund für eine von der GmbH vor Insolvenzeröffnung erklärte außerordentliche Kündigung (§ 626 Abs. 1 BGB) des Anstellungsvertrages ihres Geschäftsführers nachzuschieben.
b) Eine schuldhafte Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer einer GmbH berechtigt diese zur Kündigung seines Anstellungsvertrages aus wichtigem Grund (§ 626 Abs. 1 BGB). Die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB beginnt nicht vor Beendigung des pflichtwidrigen Dauerverhaltens.
BGB § 626
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BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 347/03
Urlaub bei Betriebsübergang in der Insolvenz
Vom Grundsatz der Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers in der Insolvenz (vgl. BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 459/ 01 - AP InsO § 113 Nr. 10 = EzA BGB § 613a Nr. 211) werden Urlaubsansprüche nicht erfasst, soweit sie nicht einem Zeitpunkt vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zugeordnet werden können.
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BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02
Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit
1. Wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet worden ist, ist der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG Masseverbindlichkeit i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO.
2. Urlaubsabgeltungsansprüche entstehen erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und können nicht einem früheren Zeitraum zugeordnet werden. Deshalb ist es für die Einordnung als Masseverbindlichkeit unerheblich, ob die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgereicht hätte, den Urlaubsanspruch durch Freistellung von der Arbeitspflicht zu erfüllen.
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BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 571/01
Altersteilzeit; betriebsbedingte Kündigung
Die Stillegung des Betriebes stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis dar, das nach § 1 Abs. 2 KSchG die Kündigung eines Arbeitnehmers, mit dem Block-Altersteilzeit vereinbart ist und der sich bereits in der Freistellungsphase befindet, sozial rechtfertigen kann. Dies gilt auch für eine Kündigung durch den Insolvenzverwalter.
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BAG, 06.08.2002 - 1 AZR 247/01
Auslegung eines Sozialplans; rückwirkende Gehaltserhöhung nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
1. In einem einvernehmlich zustande gekommenen Sozialplan können die Betriebsparteien vorsehen, daß dieser bei einer Eigenkündigung eines Arbeitnehmers dann gilt, wenn der Arbeitgeber der Kündigung nicht binnen einer bestimmten Frist widerspricht und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbietet.
2. Eine vertragliche Bezugnahme auf den jeweils geltenden Gehaltstarifvertrag kann im Falle einer rückwirkenden Tariferhöhung zu Nachzahlungsansprüchen des Arbeitnehmers auch dann führen, wenn das Arbeitsverhältnis bei Tarifabschluß bereits beendet war.
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BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99
1. Der Herausgabeanspruch des Vermieters begründet ein Aussonderungsrecht im Konkurs nur in demselben Umfang wie derjenige nach § 985 BGB. Ein weitergehender mietvertraglicher Räumungsanspruch ist lediglich eine Insolvenzforderung (Abweichung von BGHZ 127, 156, 165 ff.).
2. Die Konkursmasse des Mieters haftet für einen vertragswidrigen Zustand der Mietsache, über die das Mietverhältnis vor Konkurseröffnung beendet war - insbesondere für Altlasten - nur, soweit der Konkursverwalter den Zustand durch ihm selbst zuzurechnende Handlungen verursacht hat.
3. Auch in der Insolvenz einer juristischen Person obliegt dem Verwalter jedenfalls vorrangig die bestmögliche Gläubigerbefriedigung. Demgegenüber treten denkbare Liquidationsaufgaben zurück.
BGB §§ 556 Abs. 1, 985; GesO § 1 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 13 Nr. 1; KO §§ 43, 59 Abs. 1 Nr. 1, § 1 Abs. 1, § 207; InsO §§ 1, 47, § 55 Abs. 1 Nr. 1
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BGH, 19.06.2008 - IX ZR 84/07
Der Vermieter kann, gleich ob ein mit dem Schuldner begründetes Wohnraummietverhältnis vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wurde, den Insolvenzverwalter nur auf Herausgabe der Wohnung in Anspruch nehmen, wenn dieser sie in Besitz genommen hat oder daran für die Masse ein Recht beansprucht.
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BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07
a) Zum Widerspruchsrecht eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters gegen eine im Einzugsermächtigungsverfahren vorgenommenen Lastschriftabbuchung auf dem Schuldnerkonto.
b) Die Regelung in Nr. 7 Abs. 3 AGBG-Banken, nach der es als Genehmigung gilt, wenn ein Bankkunde Einwendungen gegen eine Belastungsbuchung, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses erhebt, ist wirksam.
c) Ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt muss einer im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Belastungsbuchung auf dem Schuldnerkonto innerhalb der Frist der Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken widersprechen, um ein Eintreten der Genehmigungsfiktion zu verhindern (Abweichung von BGH, Urteile vom 25. Oktober 2007 - IX ZR 217/ 06, WM 2007, 2246, 2249 Tz. 24, zur Veröffentlichung in BGHZ 174, 84 vorgesehen, und vom 29. Mai 2008 - IX ZR 42/ 07, WM 2008, 1327, 1328 Tz. 9).
d) Auch im Falle der Genehmigungsfiktion nach Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken ist für die Frage der Bardeckung im Rahmen des § 142 InsO der Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs maßgebend (Anschluss an BGH, Urteil vom 29. Mai 2008 - IX ZR 42/ 07, WM 2008, 1327, 1329 Tz. 15 f.).
